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MUSIKNEWS

 

03.08.2009

04.08.2009 | Los Angeles (dpa)

Großmutter bekommt Sorgerecht für Jacksons Kinder

Die drei Kinder von Popstar Michael Jackson werden bei ihrer Großmutter aufwachsen. Ein Richter in Los Angeles sprach der 79-jährigen Katherine Jackson am Montag das dauerhafte Sorgerecht für die zwölf, elf und sieben Jahre alten Kinder zu, wie der US-Sender CNN berichtete.

Jacksons Ex-Frau Debbie Rowe, die Mutter der beiden älteren Kinder, bekommt ein Besuchsrecht. Zudem soll sie entsprechend einer früheren Vereinbarung mit dem «King of Pop» weiter Unterhalt erhalten. Weitere Einzelheiten sollen bei einer Anhörung im Oktober besprochen werden.

Auf diese Regelung hatten sich die beiden Frauen nach langem Tauziehen schon im Vorfeld verständigt. Die Vereinbarung musste jedoch vom Gericht noch abgesegnet werden. Sie entspricht auch Jacksons Verfügung, die er in einem Testament aus dem Jahr 2002 festgelegt hatte. Die Kinder Prince (12), Paris (11) und Blanket (7) lebten schon seit dem Tod des Sängers am 25. Juni vorübergehend bei der Großmutter. Zu dem Gerichtstermin waren neben Jacksons Mutter auch drei seiner Geschwister, Rebbie, Randy und LaToya, sowie zahlreiche Anwälte erschienen.

 

Den Kindern und der Oma sprach der Richter ebenfalls Unterhalt zu. Über die jeweiligen Summen wurde zunächst nichts bekannt. Ex-Frau Rowe, die zwischenzeitlich Anspruch auf das Sorgerecht für Prince und Paris erheben wollte, bekommt nach Informationen der «New York Post» insgesamt vier Millionen Dollar (2,8 Millionen Euro). Ursprünglich habe sie eine Million Dollar pro Jahr verlangt, hieß es. Die Mutter des dritten Kindes ist nicht bekannt.

Bei der ebenfalls geplanten Regelung der Finanzfragen zeichnete sich am Montag ein Streit ab. Der Sänger hatte in seinem Testament zwei seiner Vertrauten als Vermögensverwalter eingesetzt. Seine Mutter verlangt jedoch ein Mitspracherecht. Um wie viel Geld es geht, ist nicht genau bekannt. Der Sänger soll bei seinem Tod bis zu 500 Millionen Dollar Schulden hinterlassen haben, seine lukrativen Musikrechte könnten diesen Betrag aber bei weitem aufwiegen.

Laut TMZ.com ordnete der Richter am Montag an, dass der Konzertveranstalter AEG Live, mit dem der Popstar seine Comeback-Konzerte in London geplant hatte, den Vertrag über die Auftritte Jacksons Familie zeigen muss. Katherine Jackson hatte dies verlangt. Ihrem Anwalt zufolge war ihr bisher aber der Zugang zu den Dokumenten verwehrt worden.

Was den Megastar umgebracht hat, blieb derweil weiter offen. Die Polizei geht dem Verdacht nach, er könnte an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol gestorben sein. Jacksons Privatarzt Conrad Murray steht im Verdacht, ihm wegen seiner Schlafstörungen das Mittel wenige Stunden vor seinem Tod verabreicht zu haben.

Propofol ist ein rasch wirkendes Narkosemittel, das ein angenehmes Einschlafen und Aufwachen ermöglicht. Es muss allerdings unter ärztlicher Aufsicht verabreicht und mit einem EKG überwacht werden. Die Polizei hatte das Medikament in Jacksons Haus sichergestellt.

 

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