MUSIKNEWS

26.08.2010 | Darmstadt
Bewährungsstrafe für No-Angels-Sängerin
Nach monatelangen Schlagzeilen und peinlichen Details aus ihrem Privatleben konnte Nadja Benaissa das Gericht als freier Mensch verlassen: Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin ist zwar schuldig, weil sie einen Mann mit dem Virus angesteckt hat. Aber sie muss nicht ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte sie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss die Pop-Sängerin 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - in einer Aidseinrichtung.
«Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich», sagte Richter Dennis Wacker. Im Strafmaß enthalten ist auch der Fall eines anderen Mannes, der von einer Ansteckung aber verschont blieb. Verteidigung und Nebenklage erklärten, sie wollten das Urteil akzeptieren.

Benaissa rollten während der Urteilsbegründung Tränen über die Wangen. Vor zehn Jahren war sie mit der Castingband No Angels über Nacht berühmt geworden. Ihre Zukunft als Pop-Sängerin ist allerdings ungewiss. Der Manager der Pop-Gruppe, Khalid Schröder, sagte: «Wir wollen derzeit keinen Kommentar abgeben - weder zum Urteil noch dazu, wie es mit Nadja und den No Angels weitergeht.»
Als strafmildernd wertete Richter Wacker das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann «zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt», dass sie HIV-infiziert sei - auch auf Nachfrage nicht. Allerdings sehe die Künstlerin ihre Fehler nach anfänglichen «erheblichen Defiziten» in ihrem Reifeprozess ein. «Sie hat gelernt.» Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach ihrer Festnahme im April 2009 müsse berücksichtigt werden. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten.

Für das Gericht stand die Schuld Benaissas außer Frage. «Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen», sagte Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Da Benaissa beim ersten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 noch 17 Jahre alt war, stand sie vor einem Jugendschöffengericht. Sie wurde allerdings nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt, da sie, als der Mann sich im Jahr 2004 ansteckte, volljährig war.
Das Gericht zeichnete auch den künstlerischen Weg Benaissas als Mitglied der No Angels nach. Wacker schilderte turbulente Stationen: «Nadja Benaissa hat ein Leben geführt, wie man es sich turbulenter, wechselhafter und unsteter kaum vorstellen kann.» Benaissa war in der Pubertät auf die schiefe Bahn geraten und hatte auch Drogenprobleme.

Die 28-Jährige nahm das Strafmaß äußerlich gefasst auf. Als Wacker in seiner einstündigen Begründung dann aber auf Details einging und die Beziehungen zu ihren zahlreichen Liebhabern schilderte, hielt sie sich eine Hand vor das Gesicht, um ihre Tränen zu verbergen.
Nicht alle waren sich beim Strafmaß einig: Die Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Verurteilung. «Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden», teilte der Verein in Bielefeld mit.
Benaissa hatte nach dem Plädoyers am Mittwoch in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: «Ich habe einen riesigen Fehler gemacht», sagte sie. «Es wird mir immer leidtun.» Der Mann, den sie ansteckte, trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Quelle: dpa

25.08.2010 | Darmstadt
Gutachter: Benaissa hat Sex-Partner angesteckt
Der vierte Tag im Prozess gegen No-Angels-Sängerin Benaissa wurde mit Spannung erwartet. Ein Gutachter sollte klären, ob sie und niemand anderer einen Mann mit dem Aids-Virus infiziert haben könnte. Der Experte geht davon «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» aus.
Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat nach Aussage eines Gutachters einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt. «Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war», sagte der Gutachter Josef Eberle am Mittwoch im Prozess vor dem Amtsgericht Darmstadt. Die 28-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Benaissa hat Sex ohne Kondom gestanden. Sie hat auch zugegeben, von ihrer Infektion gewusst zu haben. Das Gutachten des 53 Jahre alten Virologen ist ein entscheidender Punkt vor dem Abschluss des Prozesses - weil damit geklärt werden sollte, ob die Infektion des Nebenklägers tatsächlich von Benaissa ausging.

Nach dem Gutachter war noch die Aussage eines Psychologen geplant. Für Mittwochnachmittag wurden die Plädoyers erwartet. Der Angeklagten drohen im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre Haft. Allerdings hatte der Anwalt des Nebenklägers kürzlich die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe angesprochen. Benaissa ist vor einem Jugendschöffengericht angeklagt, da sie beim ältesten Tatvorwurf noch nicht volljährig war.
Als Nebenkläger tritt ein 34 Jahre alter Mann auf. Er gibt an, von Benaissa 2004 bei ungeschütztem Sex infiziert worden zu sein. Die Sängerin hatte zum Prozessauftakt am Montag vergangener Woche Reue gezeigt und sich für ihr Verhalten entschuldigt. Sie schilderte ihr Leben mit Drogen, Partys und schnellem Erfolg. «Es tut mir von Herzen leid. Ich wollte das nicht. Ich hatte die Kontrolle verloren.»
Gutachter Eberle sagte, die zu untersuchenden Proben von Benaissa und dem Mann seien ihm «in Bestzustand» überreicht worden. Eine Verwechslung oder eine Verschmutzung sei auszuschließen. «Die Datenanalyse war ausschließlich in meiner Hand.» Das Gutachten sei auf Basis eines bewährten Verfahrens erfolgt, das ständig verbessert werde. «So ein Gutachten bietet auch die Chance, jemandem ganz klar die Unschuld zu beweisen.» Mit der Analyse sei ein «nahezu 100- prozentiges Erreichen eines Beweises» möglich.

In dem Prozess geht es für Benaissa auch um versuchte gefährliche Körperverletzung. Zwei andere Partner blieben trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont. Um den Prozess übersichtlich zu halten, spielt von diesen beiden Männern nur noch einer eine Rolle.
Aids-Hilfe-Organisationen forderten unterdessen einen Freispruch für Benaissa. «Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Prävention dürfe nicht nur einseitig HIV-positiven Menschen aufgebürdet werden.
Die Sängerin war im April 2009 in Frankfurt/Main vor einem Auftritt festgenommen worden. Sie saß zehn Tage in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Details der Vorwürfe bekanntgegeben und auch die HIV-Infektion der Sängerin nicht verschwiegen. Der Behörde war daraufhin vorgeworfen worden, das Sex-Leben einer Prominenten in die Öffentlichkeit gezerrt zu haben.
Benaissa war vor zehn Jahren mit den in einer TV-Show gecasteten No Angels schlagartig berühmt geworden. Die Popband feierte große Erfolge. 2003 gab die Girlgroup ihre Trennung bekannt. Anfang 2007 verkündeten die No Angels ihr Comeback. Die Band-Kolleginnen Sandy Mölling, Jessica Wahls und Lucy Diakovska waren in dem Prozess als Zeugen vorgesehen, mussten dann aber doch nicht vor Gericht erscheinen.
Quelle: dpa
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