PROGRAMM

Versteigerungsbedingungen
Die RTL Radio Center Berlin GmbH (nachfolgend auch: RCB) betreibt den Radiosender 105'5 Spreeradio (nachfolgend auch: Spreeradio) in Berlin. In der Zeit vom 05.12.2011 bis 23.12.2011 sollen in der Morgensendung von Spreeradio täglich zwischen 6.00 Uhr und 9.30 Uhr von Spreeradio gesammelte, verschiedenartige Sammlerstücke versteigert werden. Für die Teilnahme an diesen Versteigerungen gelten neben den AGBs von Spreeradio besonders folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wobei im Falle von gegenläufigen Regelungen die speziellen Regelungen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Durch Abgabe eines Gebotes erkennt der bietende Hörer (nachfolgend auch Bieter) diese Bedingungen an.
1.
Gebote zu den von RCB angebotenen Versteigerungen können von den Hörern nur telefonisch unter der von Spreeradio angegebenen Telefonnummer abgegeben werden. Nicht-telefonisch übermittelte Angebote werden nicht berücksichtigt. Sollten mehrere Hörer denselben Preis bieten wollen, zählt nur das Gebot desjenigen Hörers, der als erster dieses telefonisch bei RCB abgegeben hat. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung übernimmt RCB keine Haftung. Die Hörer können sich die zu versteigernden Sammlerstücke im dafür eingerichteten Katalog auf www.spreeradio.de ansehen.
2.
Die Teilnahme an den Versteigerungen ist bis auf die Kosten der Telefonverbindung frei. Berechtigt zur Teilnahme sind alle Personen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind.
3.
Die Versteigerungen finden vom 05.12.2011 bis 23.12.2011 an Werktagen in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und spätestens 9.30 Uhr statt. Versteigerungsbeginn ist der Ausruf des betreffenden Sammlerstücks durch einen der Moderatoren/innen zu dem von dem Moderator/in On Air (105'5 Spreeradio) aufgerufenen Einstiegspreis. Der Ausruf ist zugleich das Angebot von RCB. Versteigerungsende ist spätestens um 9.30 Uhr. Die Abgabe von Geboten ist nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
4.
Einstiegspreis und Gebots-Schritte werden von einem der Moderator(innen) pro einzelnes Sammlerstück festgelegt und wiederholt im Verlauf der Morgensendung angesagt und/oder auf www.spreeradio.de bekanntgegeben. Der Hörer nimmt das Angebot von RCB durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch RCB kommt zwischen RCB und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Sammlerstücks zustande, es sei denn RCB war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Bieter, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und RCB kein Vertrag zustande. RCB und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Ersteigerer über. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und des Abhandenkommens geht bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
5.
Mit Ablauf der Auktionszeit bestimmt RCB den Höchstbietenden (Käufer) eines jeden Artikels. Innerhalb von drei Werktagen wird der Käufer telefonisch bzw. per E-Mail kontaktiert, über den Zuschlag informiert und zur Zahlung des Preises in Höhe des letzten höchsten Gebotes aufgefordert. Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, ist zur Zahlung des vollen Preises innerhalb von fünf Werktagen nach Kontaktaufnahme und Information verpflichtet. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein oder eine Zahlung nicht rechtzeitig eintreffen, behält sich RCB das Recht vor, den Käufer zu disqualifizieren und dem Bieter mit dem nächsthöchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der neue Höchstbietende ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Einigung gemäß Ziff. 4. Sollte auch hier eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein oder die Zahlung nicht innerhalb von fünf Werktagen eingetroffen sein, behält sich RCB das Recht vor, den Prozess von Disqualifikation und Benachrichtigung der Folgebieter fortzusetzen oder den Artikel aus dem Verkauf zurückzuziehen.
6.
Der Ersteigerer hat das erworbene Sammlerstück innerhalb von fünf Tagen nach Kaufpreiszahlung bei RCB entgegenzunehmen: RTL Radio Center Berlin GmbH, Kurfürstendamm 207-208, 10719 Berlin. Lässt der Ersteigerer diese Frist verstreichen, trägt der Ersteigerer jegliche Kosten für die Lagerung. RCB ist in diesem Fall berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und das betr. Sammlerstück erneut zu versteigern. Der Rücktritt wird dem Ersteigerer schriftlich (E-Mail ausreichend) mitgeteilt. In allen Fällen haftet der Ersteigerer für den Ausfall bzw. die Differenz zum Wenigererlös einer erneuten Versteigerung, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Von der Teilnahme an weiteren Versteigerungen ist der Ersteigerer im Falle dieser Ziff. 7 ausgeschlossen.
7.
Der angegebene Gesamtkaufpreis versteht sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. RCB wird die Einnahmen nach Abzug der Umsatzsteuer über den Verein Hörer Helfen e.V. dem Familienschutzwerk e.V. Projekt Kinderküche spenden.
8.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
RTL Radio Center Berlin GmbH, Kurfürstendamm 207-208, 10719 Berlin, 030 884840, E-Mail: weihnachtsauktion@spreeradio.de.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
9.
RCB versteigert die Sammlerstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Bieter geben ihre Gebote ebenfalls im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
10.
Die Sammlerstücke werden ohne Gewährleistung für Sachmängel, insbesondere Güte, Beschaffenheit, Zustand und Vollständigkeit, wie besichtigt und im Zustand des Zuschlages versteigert. Jeder Bieter kann sich vor der Auktion die Sammlerstücke auf der Internetseite www.spreeradio.de betrachten, so dass er sich selbst von dem Zustand und der Beschaffenheit des Versteigerungsgutes überzeugen kann. Die auf der Internetseite dargestellten Sammlerstücke werden vom Versteigerer nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, stellen jedoch keine Garantie und Gewährleistung da und der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung in jeder Beziehung für diese Angaben.
11.
Bei nicht vorhersehbaren technischen Problemen behält sich RCB vor, die Versteigerung ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen zu beenden oder zu verändern, sofern es der Aufrechterhaltung der Funktionsweise dient.
12.
Gegenüber Unternehmern haftet RCB für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit RCB, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RCB für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Verbrauchern haftet RCB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von RCB zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet RCB jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von RCB, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
RCB haftet nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch RCB und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13.
Sämtliche auf www.spreeradio.de veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich für RCB geschützt. Eine anderweitige Nutzung der Website bzw. der dargestellten Sammlerstücke als zu Zwecken der Teilnahme an den angebotenen Auktionen, insbesondere die Reproduktion, Veränderung und/oder vollständige oder teilweise Übernahme ist untersagt.
14.
RCB behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von RCB.




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