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WM am Arbeitsplatz

Fernsehen:
…am Arbeitsplatz ist nicht gestattet, da sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf seine Tätigkeit konzentrieren kann! Der Arbeitgeber darf bei Verstoß Abmahnung bzw. im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen. Tipp: Das Gespräch mit Geschäftsführung u. Betriebsrat suchen und eine Sondervereinbarung heraushandeln. Viele Chefs haben für die WM-Begeisterung Verständnis.
Radiohören:
Arbeitnehmer dürfen eigenes Radio zur Arbeit mitbringen. Es darf aber die Arbeit nicht beeinträchtigen bzw. dürfen dadurch Kollegen oder Kunden nicht gestört werden.
Unser Tipp: Radio auf 105,5 UKW einstellen und die Spiele auf 105’5 Spreeradio LIVE verfolgen! Zum Webstream… »

Internet:
Der Arbeitgeber verbietet die private Nutzung des Internets auf der Arbeit – darunter zählen auch Live-Ticker & -Streams. Ein Verstoß kann auch hier zur Kündigung führen. Auch hier bietet sich an, gemeinsam eine Sonderregelung zu finden.
Laptop/Mobiltelefon:
Hier gilt ähnliches wie beim Radiogerät. Die Nutzung kann erfolgen, solange die eigene Arbeit bzw. Kollegen oder Kunden nicht gestört werden.
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