NOTRUF

Sperr-Notruf
Hilfeleistung bei Verlust und Missbrauch von elektronischen Berechtigungen
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Den Bürgern steht auf Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren und als Leuchtturmprojekt der Initiative D21 seit dem 01.07.2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder ec-Karten, Handys oder Mitarbeiterausweise zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Die Aufgabe des Sperr-Notrufs ist im Notfall auf die unbürokratische und schnelle Vermittlung zwischen dem Hilfesuchenden und den zuständigen Herausgebern begrenzt.





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