TIPPS AUS DEM PROGRAMM

„Post vom Finanzamt?“
In diesen Tagen erhalten bundesweit alle Arbeitnehmer ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 01. Januar 2012 gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Der Bürger sollte die ihm übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug prüfen. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitgeber Anfang 2012 einen zu hohen Lohnsteuerabzug vornimmt und beim Arbeitnehmer netto weniger verbleibt.
Mit der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die persönlichen Daten (Steuerklasse, Freibeträge) sind nunmehr in einer Datenbank hinterlegt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über die von ihnen gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert.

NEU ist: Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können.
Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet abgerufen werden:
- http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/formulare/jnflohnsteuer.html
- https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=lst
Start der elektronischen Lohnsteuerkarte - Informationen vom Bundesfinanzministerium... »
Download: Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 [PDF, 164 KB]... »




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