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TIPPS AUS DEM PROGRAMM

 

Mit Lärm und Licht ins neue Jahr - was Sie beachten müssen!


Das Feuerwerk in der Neujahrsnacht hat Tradition. Schon die Germanen wollten zum Jahresende böse Geister mit Licht und Lärm vertreiben. Das müssen Sie über Feuerwerk wissen:

Was sind Feuerwerkskörper?

Sie bestehen in der Regel aus einer Papphülle, die mit Schwarzpulver und weiteren chemischen Zusätzen sowie funken- oder sternchenbildendem Metallpulver gefüllt sind. Frösche, Feuerräder oder bis zu 100 Stundenkilometer schnelle Raketen bieten Licht-, Funken-, Heul- und Knalleffekte. Buntpulver für Dekorationslichter und für Flammenfeuer (bengalische Feuer) sowie für Leuchtkugeln werden unter anderem aus Metallsalzen hergestellt, deren heiße Dämpfe in charakteristischen Farben leuchten.

Welche Gefahrenklassen gibt es beim Feuerwerk?

Für die Zulassung ist nach dem Sprengstoffgesetz die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin zuständig. Nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit werden Feuerwerkskörper in vier Klassen eingeteilt. Weniger gefährliche Feuerwerksspielwaren der Klasse I (Aufdruck BAM-P I) wie Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen enthalten maximal drei Gramm Schwarzpulver, Kleinfeuerwerk der Klasse II (BAM-P II) höchstens 50 Gramm Schwarzpulver. Diese Klassen umfasst das private Silvester-Feuerwerk, bei dem es auch pyrotechnische Amateure krachen lassen dürfen. Mittelfeuerwerk der Klasse III (BAM-P III) und Großfeuerwerk der Klasse IV - laut Sprengstoffgesetz «für den professionellen Gebrauch» - dürfen nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft und abgebrannt werden.

Was muss der Handel beachten?

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen allein erwachsenen Verbrauchern nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden. Nur wenn einer der im Gesetz genannten Tage auf einen Sonntag fällt, ist ein Verkauf bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Nur Feuerwerk der Klasse I darf das ganze Jahr verkauft werden. Silvesterböller und -raketen sind so gefährlich, dass normalerweise der Handel an den für den Verkauf zugelassenen Tagen mehrfach beliefert wird. Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Verkaufsräumen nur 20 Kilogramm, in Nebenräumen nochmals 60 Kilogramm der explosiven Ware gelagert werden.

Quelle: dpa

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