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  • Änderungen 2012

TIPPS AUS DEM PROGRAMM

 

Änderungen 2012 - Teil 1 Änderungen 2012 - Teil 2 Änderungen 2012 - Teil 3

 

TEIL 1:   »RENTE«   »HARTZ IV«   »PFLEGE«   »GESUNDHEIT«
TEIL 2:   »STEUERN«   »WEIHNACHTSGELD«   »PFÄNDUNGSSCHUTZ«   »ARBEITSMARKT«
TEIL 3:   »ENERGIE«   »VERKEHR«   »ERNÄHRUNG«   »TIERSCHUTZ«   »INTERNET«


Was die Bürger 2012 erwartet - Renteneinstieg mit 67 beginnt


Auf die Bundesbürger kommen auch im Jahr 2012 zahlreiche gesetzliche Änderungen zu: Zahnersatz wird teurer, der Einstieg in die Rente mit 67 beginnt. Einschnitte gibt es auch bei der Förderung der Solarenergie, während es für Hartz-IV-Empfänger und Pflegefälle etwas mehr Geld gibt...

RENTE

- Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 - und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagfreie Rente zu bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das betrifft, ist der Geburtsjahrgang 1964.

- Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat.

- Bei Riester-Verträgen werden Regelungen vereinfacht, die in der Vergangenheit für großen Unmut sorgten, weil Betroffene nach Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse - meist aus Unkenntnis - eigentlich fällige Beiträge nicht bezahlten. Die Betroffenen sollten dann staatliche Fördergelder zurückzahlen. Künftig ist es in solchen Fällen problemlos möglich, die nichtgezahlten Beiträge nachträglich zu entrichten - dann müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt.

- Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.

HARTZ IV

- Der Regelsatz für Hartz-IV-Singles steigt um 10 auf 374 Euro, ein Plus von 2,74 Prozent. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung von Löhnen und Preisen. Den Staat kostet die Erhöhung etwa 570 Millionen Euro. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Bei Kleinkindern bis zum Alter von fünf Jahren gibt es ein Plus von 4 auf 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Es gibt rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger, darunter knapp 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

PFLEGE

- Die Pflege von Familienangehörigen wird erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre bis auf 15 Stunden pro Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

- Für Pflegebedürftige gibt es mehr Geld. Bei jenen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen 10 und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung bleiben die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II unverändert, in der Stufe III und für Härtefälle werden künftig zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I/II/III bei 450/1100/1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023/1279/1550 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz ambulant und stationär bei jeweils 1918 Euro im Monat.

GESUNDHEIT

- Zahnersatz wird teurer. Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass die Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung übernehmen. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich 6 Prozent. Privatversicherte werden grundsätzlich nach der GOZ abgerechnet, müssen also in jedem Fall für den Besuch beim Zahnarzt mehr bezahlen.

- Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden (Beitragsbemessungsgrenze), steigt von 3712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse versichern müssen, klettert von 49 500 auf 50 850 Euro im Jahr.

- Krankenkassen mit Geldproblemen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und im Fall des Falles beim Kassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufzunehmen.

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