TIPPS AUS DEM PROGRAMM

Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bei Banken
Nicht nur der Schweizer Juniorchef, sondern auch hunderttausende andere Berliner haben in den letzten Tag Post von ihrer Bank bekommen - und viele weitere werden sie in den nächsten Tagen noch erhalten. Grund für die Info-Schreiben der Banken sind Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - abgekürzt AGB. Diese sind die Folge einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr, der sich alle Banken anschließen müssen und die am 31. Oktober 2009 in Kraft tritt.
Die Änderungen für die Bank-Kunden sind sehr verwirrend: Die neuen AGB sind mit kleiner Schrift geschrieben, teilweise mehr als 100 Seiten dick und voll mit juristischen Klauseln...
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Haftung bei Zahlendrehern / Mehr Risiken für Kunden
Wenn man Geld wegen eines Zahlendrehers versehentlich auf ein falsches Konto überweist, haftet man selbst und man kann die Überweisung nicht mehr stoppen. Bei Fehlern muss man über die Bank mit dem Empfänger in Kontakt treten und um Rücküberweisung bitten. Daher immer Kontonummer und Bankleitzahl sorgfältig prüfen!
Überweisungsträger
Der Empfängername muss nicht mehr beim Überweisungsträger eingetragen werden. Für eine Überweisung genügen Kontonummer und Bankleitzahl – egal, ob per Papier, Telefon oder Online. Diese Angaben sollten allerdings richtig sein, da kein Namensabgleich mehr erfolgen kann.
Keine Geheimzahlen notieren und bei der Karte aufbewahren
Wenn der Kunde grob fahrlässig handelt und seine Geheimnummer z.B. auf die EC-Karte schreibt, muss bei einem Missbrauch den gesamten Schaden selbst tragen und zudem noch 150,- Euro Strafe zahlen.
Missbrauch der Bankkarte am Automaten
Die Bank muss einen Schaden in voller Höhe erstatten, der durch Manipulation eines Geldautomaten entstanden ist.

Dauer von Überweisungen
Europaweite Überweisungen werden nach und nach beschleunigt. Sie dürfen nur noch höchstens vier Geschäftstage dauern, ab 2012 nur sogar noch zwei Tage.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Girokonten wird von drei auf einen Monat reduziert. Die Banken müssen dagegen eine Frist von zwei Monaten einhalten.
Lastschriften
Von Ihrem Konto abgehende Lastschriften können Sie innerhalb von acht Wochen kostenlos wiederrufen – bisher waren es sechs Wochen.
Protokollpflicht
Ab sofort muss bei Bankberatungen Protokoll geführt werden. Dieses wird mit dem Kunden ausgefüllt und muss danach von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Kontoauszüge
Wenn der Kunde nicht regelmäßig seine Kontoauszüge abruft, müssen diese künftig per Post zum Monatsende an den Kunden geschickt werden. Die Portokosten trägt der Kunde. Daher: Einmal im Monat Kontoauszug am Drucker oder online holen.
Kredite
Kreditkarteninstitute wie American Express, Visa und MasterCard dürfen künftig Kredite bis zu einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten gewähren.
Informationspflicht
Sollte es Risiken beim Wertpapierkauf geben, muss der Bankberater seine Kunden genau darüber informieren.
Ein Widerspruch gegen die neuen AGB ist aussichtslos, da sie auf einer EU-Verordnung basieren und damit bindend sind!
Linktipp: Bundesverband Deutscher Banken: AGB... »

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