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TIPPS AUS DEM PROGRAMM

 

Bevor Sie in den Urlaub fahren…

Wenn Sie demnächst in den Urlaub fahren, dann sollten Sie unbedingt noch einmal einen gewissenhaften Kontrollgang durch Ihre Wohnung oder Ihr Haus machen! Es könnte sonst richtig teuer werden!

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gab es in Berlin im letzten Jahr knapp 50.000 Schäden in Wohnungen und Häusern, bei denen ein Gesamtschaden von 48 Millionen Euro entstand! Häufigster Grund: Fahrlässigkeit!

Gerade wenn es in den Urlaub geht, habe es viele sehr eilig und hinterlassen im Haus Gefahrenquellen, die nicht sein müssen… Wir haben uns Tipps von Verbraucherexperte Wolfgang Büser geholt.

Jochen Trus ist in den Urlaub gefahren und hat vergessen, das Bügeleisen rauszuziehen. Zum Glück ist nichts passiert! Aber wer hätte zahlen müssen, wenn das Bügeleisen umgekippt wäre, Jochen oder die Versicherung?
Wer grob fahrlässig handelt und solch einen Versicherungsfall herbeiführt, bekam früher nichts von der Hausratsversicherung. Heute könnte die Versicherung sagen, mehr als die Hälfte des Schadens tragen wir nicht.

Wie ist die Rechtslage, wenn man vor der Urlaubsreise vergisst, seinen Wasserhahn zuzudrehen? Wer zahlt da den Wasserschaden?
Auch hier gäbe es nicht den vollen Ersatz zurück, vielleicht 50 Prozent. Das neue Recht gilt erst seit einiger Zeit. Dazu gibt es noch nicht viele Rechtssprechungen. Was Schäden anderer betrifft - denn Wasser läuft auch schon einmal durch die Decke in andere Wohnungen - würde auch die Haftpflichtversicherung greifen. Da es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, würde die Versicherung die Schäden an anderen Wohnungen tragen.

Gibt es auch Gefahrenquellen im Haushalt, bei denen die Versicherung überhaupt nicht zahlt?
Alle Geräte, die einen Stand-By-Modus haben, sollte man ausschalten. Es kann ja durchaus sein, dass ein Kurzschluss o.ä. eintritt und dass die Wohnung dadurch beschädigt wird. Dafür würde keine Hausratversicherung eintreten.

Bei  Blitzeinschlägen sieht das anders aus. Hier müssten Sie bei Ihrer Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung sogenannte Überspannungsschäden mitversichert haben.  Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen Sie für alles selbst aufkommen. Das kann dann durchaus in die Tausende (Euro) gehen, je nach dem wie wertvoll ihre Wohnung ist.

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