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BERLIN

 

07.09.2011

07.09.2011 | Berlin

1750 Euro Strafe für Fahrdienstleiter beim Zugunglück in Karow 2009

Der für ein schweres Zugunglück verantwortliche Fahrdienstleiter muss 1750 Euro Geldstrafe zahlen. Nach Überzeugung eines Berliner Amtsgerichts hat sich der heute 63-jährige Eisenbahner einer fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Der Angeklagte hatte in seinem Prozess am Mittwoch ein Fehlverhalten eingeräumt und bedauert. Eine Verkettung unglücklicher Umstände führte am 16. April 2009 zu einem schweren Zugunglück in Berlin-Karow. 26 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Sachschaden betrug rund 1,9 Millionen Euro.

Der nach dem Unglück arbeitslose Berliner hatte gegen 22.00 ein Signal falsch gesetzt. Der Regionalexpress aus Nordbrandenburg und der Güterzug befuhren dasselbe Gleis. Der mit 22 Passagieren besetzte Personenzug fuhr auf den anderen Zug auf. Gas strömte nicht aus.

Als eine der Ursachen nannte der Stellwerksmeister den Umbau des Stellwerks im Jahr 2006. Zuvor sei es nicht möglich gewesen, in ein bereits besetztes Gleis zu fahren. «Wäre die Anlage ordnungsgemäß gewesen, wäre nichts passiert», betonte der Bahner.

Zudem sei die Stelle eines zweiten Fahrdienstleiters und eines Zugmelders gestrichen worden, klagte der 63-Jährige. «Ich musste immer mehr alleine machen» beschrieb er den beruflichen Stress. Störend sei eine Kontrolle bei der angespannten Verkehrslage um die Zeit gewesen.

Den Güterzug hatte der seit 1964 bei der Bahn beschäftigte Berliner an das Nachbarstellwerk weitergeleitet. Von Karow-West habe er o.k. bekommen. Als der Reisezug kam ging alles so schnell, ein Notsignal konnte er nicht mehr setzen, erinnerte sich der Angeklagte an das drohende Unglück.

Der Fahrdienstleiter lag nach einem schweren Schock knapp zwei Wochen in einem Krankenhaus. Er fühlte sich von Kollegen und der Bahn fallengelassen. Der Gedanke, was alles hätte passieren können, wühle ihn auf, sagte der Angeklagte betroffen. Mehrere Monate war er in psychiatrischer Behandlung.

Der Prozess wurde in ein Strafbefehlsverfahren übergeleitet. Die Rekonstruktion des technisch komplizierten Vorgangs sei so kostenintensiv und zeitaufwendig, dass sie dem Schuldgehalt des Angeklagten kaum angemessen sei, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Quelle: dpa

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