BERLIN
28.04.2009
Haltverbotszonen anlässlich der Veranstaltungen zur Walpurgisnacht und zum 1. Mai

Am kommenden Donnerstag sowie am Freitag müssen sich die Berlinerinnen und Berliner wegen der erwarteten Veranstaltungen in Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg und Köpenick auf umfangreiche Haltverbotszonen einrichten.
Am 30. April wird von 8 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages in Prenzlauer Berg das Haltverbot in den folgenden Grenzen eingerichtet:
- Bernauer Straße/Eberswalder Straße von Wolliner Straße bis Schönhauser Allee, einschließlich des Parkplatzes in der Höhe der Wendeschleife der Straßenbahn
- Oderberger Straße von Eberswalder Straße bis Feuerwache Prenzlauer Berg
- Schwedter Straße von Eberswalder Straße bis Kremmener Straße
- Gesamte Topsstraße einschließlich der Parkplätze am Ludwig-Jahn-Sportpark

Ebenfalls ab dem 30. April gilt in Friedrichshain von 8 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr ein Haltverbot am Boxhagener Platz und dessen Umgebung. Dies betrifft den Bereich:
- Krossener Straße von Simon-Dach-Straße bis Seumestraße
- Grünberger Straße von Simon-Dach-Straße bis Boxhagener Straße
- Gabriel-Max-Straße von Wühlischstraße bis Boxhagener Straße
- Gärtnerstraße von Wühlischstraße bis Boxhagener Straße
- Seumestraße von Wühlischstraße bis Boxhagener Straße
Zudem kann es in den Abendstunden im Bereich des Mauerparks und des Boxhagener Platzes zu Straßensperrungen kommen, wovon auch Bus- und Straßenbahnlinien betroffen sind. Unter anderem werden Straßenbhnen an der Haltestelle vor dem Mauerpark ab etwa 15 Uhr nicht mehr halten.
Am 1. Mai wird ab 6 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 6 Uhr in Kreuzberg eine Haltverbotszone eingerichtet, von der folgende Straßen betroffen sind:
- Gesamter Oranienplatz
- Oranienstraße von Oranienplatz bis Skalitzer Straße
- Gesamte Naunynstraße von Oranienplatz bis Manteuffelstraße
- Waldemarstraße von Leuschnerdamm bis Manteuffelstraße
- Wrangelstraße von Mariannenplatz bis Manteuffelstraße
- Muskauer Straße von Mariannenplatz bis Manteuffelstraße
- Manteuffelstraße von Wrangelstraße bis Skalitzer Straße
- Dresdener Straße von Oranienplatz bis Kottbusser Tor
- Adalbertstraße von Kottbusser Tor bis Bethaniendamm
- Mariannenstraße von Skalitzer Straße über Heinrichplatz bis Mariannenplatz
- Gesamter Mariannenplatz
- Erkelenzdamm von Oranienplatz bis Reichenberger Straße
- Segitzdamm von Oranienplatz bis Reichenberger Straße
- Reichenberger Straße von Kottbusser Tor bis Segitzdamm

Zusätzlich werden Haltverbote für denselben Zeitraum in folgenden
Straßen eingerichtet:
- Gesamtes Kottbusser Tor
- Skalitzer Straße von Wassertorplatz bis Wiener Straße
(auch unter der Hochbahn) - Reichenberger Straße von Mariannenstraße bis Erkelenzdamm
- Admiralstraße von Skalitzer Straße bis Straßenüberbauung
- Kottbusser Straße von Skalitzer Straße bis Mariannenstraße
- Mariannenstraße von Reichenberger Straße bis Skalitzer Straße
- Lausitzer Straße von Wiener Straße bis Skalitzer Straße
- Eisenbahnstraße von Muskauer Straße bis Lausitzer Platz
Am kommenden Freitag müssen sich die Anwohner in Köpenick wegen einer Veranstaltung auf Haltverbotszonen einrichten.
Am 1. Mai wird in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr das Haltverbot in folgenden Straßen eingerichtet:
- Gesamter Mandrellaplatz
- Puchanstraße von Friedrichshagener Straße bis Mandrellaplatz
- Seelenbinderstraße von Amtsgericht Köpenick bis Kiekebuschstraße
- Borgmannstraße von Mandrellaplatz bis Elcknerplatz
- Elcknerplatz von Bahnhofstraße bis Borgmannstraße
Zusätzlich werden Haltverbote für denselben Zeitraum in folgenden Straßen eingerichtet:
- Am Bahndamm in Fahrtrichtung Hämmerlingstraße von Mahlsdorfer Straße bis Hämmerlingstraße
- Hämmerlingstraße in Fahrtrichtung Annenallee von Am Bahndamm bis Annenallee
- Annenallee in Fahrtrichtung von Hämmerlingstraße bis Joachimstraße
- Joachimstraße in Fahrtrichtung Lindenstraße von Annenallee bis Lindenstraße
Die Anwohner und Besucher werden gebeten, die Haltverbote zu beachten und bereits abgestellte Fahrzeuge aus dem Bereich zu entfernen. Notfalls werden die Fahrzeuge umgesetzt. Bei Fahr- und Motorrädern ist eine Umsetzung nicht möglich. Da es in der Vergangenheit an den abgestellten Fahrzeugen zu Beschädigungen kam, werden die Besitzer gebeten, die Zweiräder selbst aus dem Bereich zu entfernen. Die Polizei bittet die betroffenen Anlieger um Verständnis. Es handelt sich um Maßnahmen, die dem Schutz des privaten Eigentums dienen.




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