BERLIN
17.06.2009

17.06.2009 |Berlin (dpa)
Urteil im Prozess um tödliches Wetttrinken am 3. Juli
Der Berliner Gastwirt, der sich im Februar 2007 mit einem 16-jährigen Schüler ein tödliches Wetttrinken geliefert hatte, soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft für vier Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte am Mittwoch auf einen milden Richterspruch. Das Landgericht will das Urteil am 3. Juli verkünden.
Der 28-jährige Wirt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge und des unerlaubten Alkoholausschanks an Minderjährige schuldig gemacht, sagte der Anklagevertreter. Der Schüler hatte nach einem Gutachten in weniger als einer Stunde mindestens 45 Tequila heruntergekippt. Er fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Gastwirt hatte den Jungen betrogen und zeitweise nur Wasser getrunken.

Aus Sicht der Verteidigung habe niemand vorhergesehen, dass bei dem Wetttrinken jemand stirbt, sagte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in seinem Plädoyer. Der Wirt hatte in dem Prozess allerdings ein Geständnis abgelegt und sich zu seiner Verantwortung bekannt. Der 28-Jährige hatte nach dem Wettrinken den Heimweg angetreten und den Schüler bewusstlos in seinem Lokal zurückgelassen. Er hatte aber nach Zeugenaussagen Anwesende beauftragt, sich um den Hilflosen zu kümmern. Diese brachten ihn auf einer Lokalbank in die stabile Seitenlage.
Ein 27 Jahre alter Tischler schilderte als Zeuge, weder er noch andere Lokalgäste hätten damit gerechnet, dass der Schüler sterben könnte. Erst als die letzten Gäste gehen wollten, sei entdeckt worden, dass der Bewusstlose bereits blau angelaufen war. Daraufhin sei ein Krankenwagen gerufen worden.
Der Rechtsmediziner Michael Tsokos sagte, in der Bevölkerung sei noch wenig bekannt, dass auch ein einmaliges übermäßiges Trinken von Alkohol zum Tod führen könne. Ab 3 Promille werde es lebensgefährlich. Ab 40 Gläsern (2 cl) Tequila beispielsweise müsse jederzeit mit dem Tod gerechnet werden. Ein ähnlich krasser Fall wie der des 16-Jährigen sei aber auch ihm nicht bekannt. Meistens würden sich junge Trinker übergeben oder das Bewusstsein verlieren, bevor sie noch weiter trinken könnten.

"Koma-Saufen" weiter im Trend
Trinken bis zum Umfallen ist bei vielen Jugendlichen nach wie vor angesagt: Trotz aller Mäßigungsappelle ist "Koma-Saufen" weiter im Trend. Erst kürzlich präsentierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, alarmierende Zahlen, wonach 2007 bundesweit 23 165 junge Leute im Alter zwischen 10 und 20 Jahren zur Ausnüchterung in der Klinik landeten. Das waren im Schnitt mehr als 63 pro Tag und insgesamt so viele wie nie zuvor.
Erstmals mussten mehr Mädchen (1942) als Jungen (1837) zwischen 10 und 15 mit dem Rettungswagen abtransportiert werden - die Zahl der volltrunkenen Mädchen hat sich seit 2000 verdoppelt. Ein Viertel der Jugendlichen gab an, mindestens einmal im Monat hemmungslos zu trinken. Die Folge: 20 Prozent mehr Alkoholvergiftungen als im Vorjahr. In Nordrhein-Westfalen wurden 5267 junge Leute mit Alkoholvergiftungen in Kliniken gebracht und in Bayern waren es 4487.
In Berlin soff sich 2007 der erste Jugendliche zu Tode. Gefördert wird das "Koma-Saufen" oft auf sogenannten Flatrate-Partys. Dort kann Alkohol zum Festpreis in beliebiger Menge getrunken werden. In Gaststätten wird zu einem Eintrittspreis unbegrenzt ausgeschenkt. Da die freie Auswahl - neben Bier oft auch Hochprozentiges - manchmal zeitlich begrenzt ist, schütten die jungen Gäste große Alkohol-Mengen in kürzester Zeit in sich hinein.
Zu Botellón genannten öffentlichen Massenbesäufnissen verabreden sich Jugendliche im Internet. Diese organisierte Sauf-Bewegung stammt aus Spanien, wo sich oft mehrere tausend junge Trinker in Parks treffen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Deutschland keinen Alkohol kaufen. Bei Verstößen drohen Wirten oder Händlern bis zu 50 000 Euro Geldbuße.




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