BERLIN
23.06.2009

23.06.2009 | Karlsruhe (dpa)
Karlsruhe vor Grundsatzurteil zur Sonntagsruhe
Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer Grundsatzentscheidung über den Schutz der Sonntagsruhe durch das Grundgesetz. In einer Anhörung haben die Karlsruher Richter am Dienstag die Beschwerden der beiden großen Kirchen gegen die großzügigen Regeln im Land Berlin geprüft, wo die Geschäfte an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen. Nach den Worten des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier wirft das Verfahren die Grundsatzfrage «nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen auf». Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Mit scharfer Kritik wandten sich die Kirchen gegen die seit November 2006 geltenden Vorschriften. «Die Bestimmungen höhlen den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags in unerträglicher Weise aus,» sagte Kardinal Georg Sterzinsky. Wolfgang Huber, Vorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, warf dem Land vor allem wegen der Freigabe aller vier Adventssonntage einen «beunruhigenden Mangel an religiöser wie kultureller Achtung» vor. Damit greife Berlin «in eklatanter Weise in den kirchlich geprägten Jahreslauf» ein. Eine weitgehende Ladenöffnung entziehe den christlichen Kirchen wesentliche Voraussetzungen dafür, ihrem Auftrag nachzukommen.

Geklagt haben die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie das Erzbistum Berlin. Die Ladenschlussregeln, die nach der Föderalismusreform von 2006 erstmals in der Zuständigkeit der Länder liegen, verletzen aus ihrer Sicht die Religionsfreiheit und namentlich den besonderen Schutz des Sonntags im Grundgesetz. Im Kirchenartikel 139, übernommen aus der Weimarer Verfassung, heißt es: «Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.»
Diesen Schutz sieht das Land Berlin nach wie vor gewährleistet. Die Berliner Regelung sei nicht - wie behauptet - die großzügigste; wegen der unklaren Vorschriften in anderen Ländern sei die
Sonntagsöffnung dort noch mehr ausgeweitet worden, sagte Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke). Die Beschwerde der Kirchen sei von vornherein unzulässig, weil es bei der Sonntagsöffnung um eine - vom Gesetzgeber zu beantwortende - gesellschaftspolitische Frage gehe. Auch nach den Worten Präsident Papiers gehört es zu den zentralen Fragen des Verfahrens, inwieweit
die Kirchen den Sonntagsschutz überhaupt gerichtlich einklagen können.
Vertreter des Einzelhandels zeichneten ein positives Bild der liberalisierten Ladenöffnungszeiten. Der Beschäftigungsgrad im Einzelhandel sei stabilisiert worden, und die Zahl der Berlinbesucher in der Adventszeit sei seit Geltung der Sonntagsöffnung deutlich nach oben gegangen, sagte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg. Die Beschäftigten würden nicht über Gebühr in Anspruch genommen: 54 Prozent arbeiteten an nur zwei Sonntagen jährlich, weitere 35 Prozent an fünf Sonntagen - mehr arbeite niemand.
Die Gewerkschaft ver.di dagegen unterstützt die Klage. 75 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel seien Frauen, die sich häufig daneben um die Familie kümmerten, sagte Ulrich Dalibor. «Gerade arbeitende Menschen brauchen den freien Sonntag.»
Das Für und Wider der Ladenöffnung am Sonntag
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe streiten die evangelische und katholische Kirche und das Land Berlin um die Ladenöffnung an Sonntagen. dpa fasst die Argumente der Befürworter und Gegner zusammen:
PRO
- geöffnete Läden am Sonntag kurbeln den Tourismus an und beleben die Innenstädte
- der Kunde kann entscheiden, wann er einkaufen möchte
- im Einzelhandel werden Arbeitsplätze gesichert, auch kleinere Läden haben eine Chance gegen große Ketten
- die Hauptstadt passt sich an den Trend in anderen Staaten an, für die Einkauf am Sonntag selbstverständlich ist
KONTRA
- die christlichen Kirchen sehen das Grundrecht auf Ausübung der Religionsfreiheit verletzt und ihren «Ur-Feiertag» - den Sonntag -infrage gestellt
- geöffnete Läden am Sonntag machen es den Kirchen schwerer, die Gläubigen für die Gottesdienste zu erreichen
- der Sonntag als Entspannungstag muss besonders geschützt werden, er bietet Zeit für die Familie und Freunde und ist eine Oase der Ruhe im Trubel der Großstadt
- Arbeit am Sonntag für die Verkäuferinnen geht auf Kosten der Familien




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