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BERLIN

 

24.08.2009

24.08.2009 | Berlin (dpa)

Gasag will Kunden nach Urteil kein Geld zurückzahlen

Der Berliner Gasversorger Gasag will nach einem verlorenen Rechtsstreit um eine Preisklausel kein Geld an betroffene Kunden zurückzahlen. Rückforderungsansprüche bestünden nicht, teilte das Unternehmen nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung am Montag in Berlin mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Mitte Juli eine bis Anfang 2007 verwendete Preisanpassungsklausel im Gasag-Tarif «Aktiv» für ungültig erklärt. Kunden würden benachteiligt, weil darin bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Preissenkung festgeschrieben worden sei. Von der Klausel betroffen waren laut Gasag insgesamt etwa 300 000 Kunden. Umstritten sind nun Preiserhöhungen 2005 und 2006.

Das Unternehmen argumentierte, die Kunden hätten zu keiner Zeit einen anderen Preis gezahlt, wenn eine nicht-beanstandete Klausel verwendet worden wäre. Zudem führten Preissenkungen bei Lieferanten «selbstverständlich auch zu Preissenkungen bei den Kunden.» Dies zeige sich daran, dass inzwischen die vierte Preissenkung dieses Jahres beschlossen sei.

Verbraucherschützer hatten bereits nach dem BGH-Urteil erwartet, dass die Gasag Rückerstattungsforderungen zunächst nicht nachkommen werde. Daher dürfte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

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