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BERLIN

 

01.10.2009 | Berlin (dpa)

Berliner S-Bahn entschädigt großzügiger


Die Berliner S-Bahn kommt ihren Fahrgästen bei der Entschädigung für zahllose Zugausfälle weiter entgegen. Außer den Stammkunden mit Jahreskarte oder Abonnement dürfen im Dezember auch Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau mit Semestertickets kostenlos fahren. Das teilte die Deutsche Bahn am Donnerstag mt. Wer sich für Dezember eine Monatskarte kauft, erhält im neuen Jahr 15 Euro in bar erstattet. Für Kunden mit gleitenden Monatskarten, die im Dezember beginnen und den Tarifbereich Berlin AB, BC oder ABC einschließen, verlängert die S-Bahn Berlin die Gültigkeit um eine Woche.


 

S-Bahn entschädigt Fahrgäste für Zugausfälle

Die Berliner S-Bahn entschädigt ihre Fahrgäste für die zahllosen Zugausfälle im Sommer und Herbst. Hier sind die Zusicherungen in einer Übersicht:

1. Stammkunden fahren im Dezember umsonst, wenn sie für diesen Monat eine gültige Jahreskarte oder ein laufendes Abonnement haben. Bei Abonnenten wird im Dezember die fällige Monatsrate nicht abgebucht. Wenn der Jahrespreis in einer Summe abgebucht wurde, gibt es im Dezember einen Monatspreis auf das Konto zurück. Dies gilt für Umweltkarten des Verkehrsverbundes VBB, Schülertickets, Geschwisterkarten, Monatskarten für Auszubildende und Schüler jeweils im Abonnement oder als Jahreskarte sowie für das Seniorenabonnement 65 plus und Firmentickets. Auch Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau mit Semestertickets dürfen im Dezember kostenlos fahren.

2. Wer die Jahreskarte am Schalter oder Automaten gekauft hat, erhält den Dezemberpreis bereits vom 8. Oktober an in Verkaufsstellen der S-Bahn oder der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in bar ausgezahlt. Dazu muss der Wertabschnitt für Dezember abgegeben werden. Er wird durch einen Sonderfahrausweis für den Monat ersetzt. Kunden, deren Karten außer für Berlin auch für Tarifgebiete in Brandenburg gelten, können sich das Geld nur bei der S-Bahn auszahlen lassen. Nach dem 31.
Dezember sind Rückzahlungen generell nur noch in S-Bahn-Verkaufsstellen möglich.

3. Einen Gratismonat erhält auch, wer demnächst ein vor Dezember auslaufendes Abonnement verlängert oder neu abschließt oder sich eine Jahreskarte kauft. Dies muss spätestens am 1. Dezember geschehen. Wer sich für Dezember eine Monatskarte kauft, erhält im neuen Jahr 15 Euro in bar erstattet.

4. Gleitende Monatskarten, die im Dezember beginnen und den Tarifbereich Berlin AB, BC oder ABC einschließen, bleiben eine Woche länger gültig.

5. An den vier Adventswochenenden gilt ein Einzelfahrschein den ganzen Tag lang. Bei diesen Regelungen spielt es keine Rolle, ob Zeitkarten und Einzelfahrscheine bei der S-Bahn oder den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) oder anderen Unternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gekauft wurden.

Detaillierte Informationen zu den Entschädigungsregelungen sind ab Ende Oktober im Internet unter www.s-bahn-berlin.de oder dem S-Bahn-Kundentelefon unter der Nummer 030 29 74 33 33 zu erhalten. Sie werden auch in einer Sonderausgabe der S-Bahn-Kundenzeitung «punkt 3 spezial» veröffentlicht, die ab 26. Oktober in allen Kundenzentren und an allen Fahrkartenausgaben ausliegt.


 

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