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BERLIN

 

06.10.2009 | Berlin (dpa)


Gericht lässt Volksbegehren zu Kitas und Wasser zu


Berlin steht vor zwei neuen Volksbegehren: Der Landes-Verfassungsgerichtshof hat mit zwei Grundsatzentscheidungen die direkte Demokratie gestärkt und dem rot-roten Senat eine schwere Schlappe zugefügt. Die Richter ließen am Dienstag die Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur Privatisierung der Wasserbetriebe zu, die Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf Senatsbeschluss gestoppt hatte. Nach den Urteilen brandete Applaus im Gericht auf, die Initiatoren der Volksbegehren lagen sich in den Armen. Körting räumte die Niederlage ein.

Was hatten die Richter an Körtings Entscheidungen auszusetzen? Vereinfacht gesagt hat der Senator im Falle Wasserbetriebe mehr getan, als das vom Senat selbst geänderte Recht von ihm verlangt: Er hat den Entwurf vor der Zulassung als Volksbegehren zu umfassend geprüft und rechtliche Probleme festgestellt. Das Verfassungsgericht mahnte mehr Vertrauen in den Volkswillen an. Volksbegehren dürften in diesem Frühstadium nur gekippt werden, wenn sie «offenkundig und in erheblichen Maße» gegen wesentliche Verfassungsgrundsätze verstoßen.

Sonst sollten Parlament oder Gericht nachträglich korrigieren. Beim Kita-Begehren hat Körting das Gesetz aus Sicht der Richter falsch ausgelegt. Der Senator hatte das Begehren abgelehnt, weil es in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreife, in dem es hohe Kosten verursache. Er ignorierte damit die Neufassung des Abstimmungsgesetzes von 2006: Demnach dürfen Volksbegehren nur in aktuell geltende Etats nicht eingreifen, wohl aber in künftige.

Was bedeutet die Gerichtsentscheidung?

Die Richter hatten erstmals nach der Novelle von 2006 Gelegenheit, sich zum Abstimmungsgesetz zu äußern. Damals waren die Hürden für direkte Demokratie gesenkt worden. In beiden Fällen - Kitas und Wasser - verwiesen die Richter den Senat einstimmig in die Schranken. Volksgesetzgebung und parlamentarische Gesetzgebung seien prinzipiell gleich zu behandeln, urteilten sie. Speziell das Kita-Urteil ist wichtig, weil es das Recht verbürgt, auch Wünsche zu einem Volksbegehren zu machen, die viel Geld kosten. Berlin hat nun nach Ansicht des Vereins Mehr Demokratie gemeinsam mit Sachsen die bundesweit fortschrittlichste Regelung.

Das kann aber auch neue Lasten für den Landeshaushalt bedeuten. Sollten etwa die Urheber des Kita-Volksbegehrens erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu. Der geforderte Ausbau der Betreuung in Kindertagesstätten würde nach ihren Angaben jährlich 96 Millionen Euro zusätzlich kosten. Der Senat geht von 212 Millionen Euro aus.

Was wollen die Initiatoren mit ihren Volksbegehren eigentlich?

Der Landeselternausschuss Kita fordert mehr Personal, mehr Weiterbildung und einen 7-Stunden-Kita-Platz für alle Kinder ab drei, bei Kindern mit ausländischen Wurzeln ab zwei Jahren. Die Aufstockung beim Personal soll mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung bringen. Die Initiative Berliner Wassertisch verlangt, dass der Senat alle Verträge offen legt, mit denen die Berliner Wasserbetriebe teilweise verkauft wurden. Sie sieht in der Privatisierung den Grund für hohe Wasserpreise. 49,9 Prozent der Wasserbetriebe gingen 1999 an die Unternehmen Veolia und RWE.

Wie geht es nun weiter?

Das Abgeordnetenhaus hat vier Monate Zeit, sich die Anliegen der Initiativen zu eigen zu machen oder mit ihnen Kompromisse auszuhandeln. Kommt es nicht dazu, können die Initiatoren Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln, der bei Erfolg Gesetz würde. Daraus folgende Kosten dürfen laut Gerichtsurteil erst im folgenden Jahr den Haushalt belasten. Körting rechnet erst gegen Ende 2010 mit einem Volksentscheid zu den Kitas. Bei den Kitas scheinen sich aber Qualitätsverbesserungen anzubahnen. SPD- und Linke-Fraktion wollen am Donnerstag einen Antrag in den zuständigen Ausschuss einbringen, der im Haushalt die Voraussetzungen schaffen soll. Die Sozialdemokraten verlangen fünf Prozent mehr Geld im Bildungsetat für mehr Erzieher. Gleichzeitig steigt durch den Richterspruch der Druck auf den Senat. «Das heutige Urteil gibt allen noch einmal kräftigen Rückenwind», teilte die Gewerkschaft GEW am Dienstag mit. Wie der Landeselternausschuss Kita und das Berliner Kita-Bündnis fordern sie Verbesserungen noch in den laufenden Etatberatungen.

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