BERLIN

08.10.2009 | Berlin (dpa)
S-Bahn beginnt mit Entschädigungen
Die Berliner S-Bahn beginnt am heutigen Donnerstag mit ihren Entschädigungen für die zahllosen Zugausfälle und Verspätungen in den vergangenen Monaten. Nach Angaben des Unternehmes können Kunden, die eine Jahreskarte am Schalter oder Automaten gekauft haben, den Dezemberpreis vom 8. Oktober an in Verkaufsstellen der S-Bahn oder der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in bar ausgezahlt bekommen. Dazu müsse der Wertabschnitt für Dezember abgegeben werden. Das Ticket werde durch einen Sonderfahrausweis für den Monat ersetzt.
Die S-Bahn-Leitung hatte die Einzelheiten zu den Entschädigungen Anfang Oktober bekanntgegeben. Stammkunden fahren im Dezember umsonst, wenn sie für diesen Monat eine gültige Jahreskarte oder ein laufendes Abonnement haben. Bei Abonnenten wird im Dezember die fällige Monatsrate nicht abgebucht. Wenn der Jahrespreis in einer Summe abgebucht wurde, gibt es im Dezember einen Monatspreis auf das Konto zurück. Einen Gratismonat erhält auch, wer demnächst ein vor Dezember auslaufendes Abonnement verlängert oder neu abschließt oder sich eine Jahreskarte kauft. Dies muss spätestens am 1. Dezember geschehen. Wer sich für Dezember eine Monatskarte kauft, erhält im neuen Jahr 15 Euro zurück.

S-Bahn entschädigt Fahrgäste für Zugausfälle
Die Berliner S-Bahn entschädigt ihre Fahrgäste für die zahllosen Zugausfälle im Sommer und Herbst. Hier sind die Zusicherungen in einer Übersicht:
1. Stammkunden fahren im Dezember umsonst, wenn sie für diesen Monat eine gültige Jahreskarte oder ein laufendes Abonnement haben. Bei Abonnenten wird im Dezember die fällige Monatsrate nicht abgebucht. Wenn der Jahrespreis in einer Summe abgebucht wurde, gibt es im Dezember einen Monatspreis auf das Konto zurück. Dies gilt für Umweltkarten des Verkehrsverbundes VBB, Schülertickets, Geschwisterkarten, Monatskarten für Auszubildende und Schüler jeweils im Abonnement oder als Jahreskarte sowie für das Seniorenabonnement 65 plus und Firmentickets. Auch Studenten der Universitäten in Berlin, Potsdam und Wildau mit Semestertickets dürfen im Dezember kostenlos fahren.
2. Wer die Jahreskarte am Schalter oder Automaten gekauft hat, erhält den Dezemberpreis bereits vom 8. Oktober an in Verkaufsstellen der S-Bahn oder der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in bar ausgezahlt. Dazu muss der Wertabschnitt für Dezember abgegeben werden. Er wird durch einen Sonderfahrausweis für den Monat ersetzt. Kunden, deren Karten außer für Berlin auch für Tarifgebiete in Brandenburg gelten, können sich das Geld nur bei der S-Bahn auszahlen lassen. Nach dem 31. Dezember sind Rückzahlungen generell nur noch in S-Bahn-Verkaufsstellen möglich.

3. Einen Gratismonat erhält auch, wer demnächst ein vor Dezember auslaufendes Abonnement verlängert oder neu abschließt oder sich eine Jahreskarte kauft. Dies muss spätestens am 1. Dezember geschehen. Wer sich für Dezember eine Monatskarte kauft, erhält im neuen Jahr 15 Euro in bar erstattet.
4. Gleitende Monatskarten, die im Dezember beginnen und den Tarifbereich Berlin AB, BC oder ABC einschließen, bleiben eine Woche länger gültig.
5. An den vier Adventswochenenden gilt ein Einzelfahrschein den ganzen Tag lang. Bei diesen Regelungen spielt es keine Rolle, ob Zeitkarten und Einzelfahrscheine bei der S-Bahn oder den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) oder anderen Unternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gekauft wurden.
Detaillierte Informationen zu den Entschädigungsregelungen sind ab Ende Oktober im Internet unter www.s-bahn-berlin.de oder dem S-Bahn-Kundentelefon unter der Nummer 030 29 74 33 33 zu erhalten. Sie werden auch in einer Sonderausgabe der S-Bahn-Kundenzeitung «punkt 3 spezial» veröffentlicht, die ab 26. Oktober in allen Kundenzentren und an allen Fahrkartenausgaben ausliegt.
BVG-INFO:
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