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BERLIN

 

11.02.2009

11.02.2009

Komatrinken: Gastwirt wegen tödlichem Wetttrinken mit Schüler vor Gericht

Zwei Jahre nach einem tödlichen Wetttrinken in einer Berliner Kneipe muss sich seit Mittwoch der Wirt vor Gericht verantworten. Zu Prozessbeginn übernahm der heute 28-Jährige die Verantwortung für den Tod des 16 Jahre alten Jugendlichen. Er habe "gänzlich verantwortungslos gehandelt" und "bedaure, das Wetttrinken veranstaltet zu haben", hieß es in einer Erklärung seiner Anwälte. Der Angeklagte muss sich vor dem Berliner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Im Februar 2007 hatte der Gymnasiast bei dem Wetttrinken 45 Tequila geleert, war ins Koma gefallen und später gestorben. Der Wirt soll während des Wetttrinkens überwiegend Wasser getrunken haben. Bei dem Jugendlichen wurde damals ein Blutalkoholwert von 4,4 Promille festgestellt. Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und löste eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Minderjährigen aus.

 


"Koma-Saufen" weiter im Trend

Trinken bis zum Umfallen ist bei vielen Jugendlichen nach wie vor angesagt: Trotz aller Mäßigungsappelle ist "Koma-Saufen" weiter im Trend. Erst kürzlich präsentierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, alarmierende Zahlen, wonach 2007 bundesweit 23 165 junge Leute im Alter zwischen 10 und 20 Jahren zur Ausnüchterung in der Klinik landeten. Das waren im Schnitt mehr als 63 pro Tag und insgesamt so viele wie nie zuvor.

 

Erstmals mussten mehr Mädchen (1942) als Jungen (1837) zwischen 10 und 15 mit dem Rettungswagen abtransportiert werden - die Zahl der volltrunkenen Mädchen hat sich seit 2000 verdoppelt. Ein Viertel der Jugendlichen gab an, mindestens einmal im Monat hemmungslos zu trinken. Die Folge: 20 Prozent mehr Alkoholvergiftungen als im Vorjahr. In Nordrhein-Westfalen wurden 5267 junge Leute mit Alkoholvergiftungen in Kliniken gebracht und in Bayern waren es 4487.

 

In Berlin soff sich 2007 der erste Jugendliche zu Tode. Gefördert wird das "Koma-Saufen" oft auf sogenannten Flatrate-Partys. Dort kann Alkohol zum Festpreis in beliebiger Menge getrunken werden. In Gaststätten wird zu einem Eintrittspreis unbegrenzt ausgeschenkt. Da die freie Auswahl - neben Bier oft auch Hochprozentiges - manchmal zeitlich begrenzt ist, schütten die jungen Gäste große Alkohol-Mengen in kürzester Zeit in sich hinein.

 

Zu Botellón genannten öffentlichen Massenbesäufnissen verabreden sich Jugendliche im Internet. Diese organisierte Sauf-Bewegung stammt aus Spanien, wo sich oft mehrere tausend junge Trinker in Parks treffen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Deutschland keinen Alkohol kaufen. Bei Verstößen drohen Wirten oder Händlern bis zu 50 000 Euro Geldbuße.

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