BERLIN

03.11.2009 | Berlin (dpa)
Auto-Brandanschläge: Freispruch für 21-Jährige
Das Urteil gleicht einer Ohrfeige für Polizei und Staatsanwaltschaft: Nach fünf Monaten Untersuchungshaft ist eine 21-jährige Berlinerin vom Vorwurf der Brandanschläge auf Autos freigesprochen worden. Die Anklage kassierte mit ihrem Antrag auf drei Jahre Haft eine deutliche Niederlage. Nach der Beweisaufnahme ist die Tat nicht nachzuweisen. Es gebe «erhebliche Zweifel», ob die Frau die Täterin sei, argumentierte Richter Andreas Lach das Ergebnis des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die junge Frau, die der linksautonomen Szene nahe steht, wurde verdächtigt, im Mai im Stadtteil Friedrichshain ein Auto angezündet zu haben. Sie wird für die Untersuchungshaft entschädigt. In Berlin wurden seit Jahresbeginn mehr als 250 Autos durch Brandstiftung zerstört oder beschädigt. Für etwa die Hälfte der Brandanschläge soll die linksextreme Szene verantwortlich sein. Die Täter zünden die Fahrzeuge im Schutz der Dunkelheit an.
Die 21-jährige Berlinerin wurde am 18. Mai im Stadtteil Friedrichshain in einem Spätkauf festgenommen. Kurz zuvor hatte eine dunkel gekleidete Person in der Nähe versucht, einen Mazda mit Grillanzündern anzuzünden. Ein Polizist beobachtete das Geschehen. Im Prozess erklärte der Beamte, er habe das Gesicht etwa eine Sekunde im Vorbeifahren gesehen und sei völlig sicher, die Frau wiedererkannt zu haben. Bei der jungen Frau entdeckte die Polizei zudem einen Sprühkopf, der zu Sprühdosen passte, die am Tatort gefunden wurden. Außerdem fanden die Ermittler in der Wohnung der 21-Jährigen Grillanzünder, Handschuhe und gesammelte Zeitungsausschnitte über Brandstiftungen.

Dem Gericht reichten diese Indizien aber nicht zu einer Verurteilung. Richter Lach schloss einen Irrtum des Hauptbelastungszeugen wegen der schlechten Licht- und Sichtverhältnisse nicht aus. Der Zeuge habe anfangs von einem männlichen Täter gesprochen. An der Frau seien keine Spuren gefunden worden, auch lagen in der Nähe keine Handschuhe. Die gefundenen Sprühdosen seien leer und nicht benutzt worden. Die Anzünder aus der Wohnung seien ein Massenprodukt, das für einen Tatnachweis nicht ausreiche. In der Sammlung der Zeitungsartikel sah das Gericht eine mögliche Sympathie zu den Taten, die aber keinen Schluss auf eine Beteiligung an konkret dieser Tat zulasse. Die Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen.
Aus Sicht der Verteidigerinnen unterwarf sich die Staatsanwaltschaft dem politischen Druck, der eine schnelle Verurteilung von Verdächtigen forderte. Die Staatsanwälte hätten Unwahrheiten aufgeschrieben, sonst wäre die Anklage nicht zugelassen worden, so die Rechtsanwältinnen.
Die Angeklagte war vorige Woche aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Woche davor kam auch ein 23-jähriger Mann frei, der wegen eines anderen Brandanschlags unter Verdacht stand. Sein Fall wird demnächst neu aufgerollt. Auf der Straße vor dem Gericht demonstrierte am Dienstag knapp ein Dutzend Sympathisanten der linken Szene.




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