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BERLIN

 

20.11.2009 | Berlin (dpa)

Senat legt Berufung gegen Gebetsurteil ein

Der Berliner Senat hat Berufung gegen das bundesweit erste Urteil eingelegt, das islamische Gebete an Schulen erlaubt. Das Urteil habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin, sagte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstagabend vor Journalisten. «Wir dürfen die Schulen in diesem schwierigen Abwägungsprozess nicht allein lassen», sagte Zöllner. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im September einem klagenden muslimischen Schüler (16) das Recht auf ein tägliches Gebet in einer Unterrichtspause auf dem Schulgelände eingeräumt. Ob es dabei bleibt, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entscheiden.

«Die Religionsfreiheit ist mir ein zentrales Anliegen», betonte der Bildungssenator. Deshalb teile er die Entscheidungskriterien des Verwaltungsgerichtes. «Aber in diesem konkreten Einzelfall bewerte ich die Glaubwürdigkeit des Schülers anders als die Richter», sagte Zöllner. Ebenso beurteile er die Zumutbarkeit der Zusammenlegung der fünf im Islam vorgeschriebenen täglichen Gebete anders als das Gericht. Dazu habe es ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers gegeben. Dieser habe darauf hingewiesen, dass nach Ansicht vieler gläubiger Muslime Gebete zusammengelegt oder zeitlich verschoben werden könnten.

Zöllner machte deutlich, dass er die Strenggläubigkeit des klagenden Schülers bezweifle. Der 16-Jährige hatte vor Gericht dargelegt, dass seine Religionsauffassung ihn verpflichte, jeweils zu der vorgegebenen Zeit zu beten. Dieser Argumentation war das Gericht gefolgt. Die Richter befanden zudem, die Gebete des Schülers auf dem Schulgelände verletzten nicht das Neutralitätsgebot der Schule. Diese Pflicht verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung. Der Schüler mit einer türkischen Mutter und einem deutschen Vater habe keine Konflikte verursacht oder vertieft. Zum Erziehungsauftrag der Schule gehöre es, fremde Kulturen zu tolerieren.

Nach Angaben der Rektorin des betroffenen Diesterweg-Gymnasiums im Wedding, Brigitte Burchardt, hat der 16-Jährige den angebotenen Raum «nur äußerst selten» zum Beten genutzt. Dabei handele es sich um einen Gruppenraum, in dem einige Computer stünden, der aber ansonsten aufgeräumt sei. Unter ihren 650 Schülern aus 29 Nationen seien 80 Prozent nichtdeutscher Herkunft und davon mehr als 60 Prozent muslimischen Glaubens mit drei Richtungen. Auch die anderen Schüler hätten bemerkt, dass der Schüler die erstrittene Möglichkeit zum Beten sehr selten nutze und fragten deshalb nach. Zu Konflikten habe das ihm eingeräumte Privileg aber nicht geführt.

Zöllner betonte, ihm sei wichtig, dieses Einzelfall-Urteil wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung noch einmal überprüfen zu lassen. «An vielen Schulen Berlins besteht dieses Grundproblem des sehr schwierigen Abwägungsprozesses, wie sich die Religionsfreiheit mit der Erfüllung des Erziehungsauftrages vereinbaren lässt», betonte der SPD-Politiker. Er «bewundere die Schulleiter», die bisher in fast allen Fällen diese Abwägung so «umsichtig» gelöst hätten, dass es zu keinen Konflikten gekommen sei.

Am Diesterweg-Gymnasium sei es aber anders. Dort habe die Vorgängerin von Burchardt bereits vor vier Jahren einen Raum für muslimische Gebete eingerichtet, als eine Mädchengruppe darum gebeten habe. Später habe sich eine Mädchengruppe einer anderen muslimischen Glaubensrichtung dazu gesellt, worauf es zum Streit um die Frage gekommen sei, wer die besseren Musliminnen seien. Daraufhin sei der Raum geschlossen worden, um diese Konflikte zu vermeiden. Solche Probleme könnten nach dem Urteil auch an anderen Schulen auftreten. «Deshalb bin ich verpflichtet, das für die Schulen zu klären. Es soll nicht der Eindruck entstehen, wenn es Ärger gibt, schlägt sich der Senator in die Büsche und lässt die Schulen allein», betonte Zöllner.

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