BERLIN

21.01.2010 - Berlin (dpa)
Justiz: Schwierige Ermittlungen gegen Kinderschänder
Die Ermittlungen gegen einen erneut verhafteten Sexualstraftäter gestalten sich nach Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft sehr schwierig. Die Vernehmung möglicher Zeugen sei kompliziert, weil sie aus problematischen sozialen Verhältnissen kämen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag. Ermittelt wird gegen den Mann, der bis 2007 als Sexualstraftäter im Gefängnis saß, wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines elfjährigen Mädchens und wegen des Kontakts zu anderen Kindern. Dem Mann war wegen seiner Gefährlichkeit vom Gericht der Kontakt zu Kindern verboten.
Wegen der schwierigen Zeugenbefragungen seien Polizei und Staatsanwaltschaft auch nach der Verhaftung im Dezember nicht aktiv an die Öffentlichkeit gegangen, sagte Steltner. Die Berliner CDU kritisierte hingegen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), weil sie weder das Parlament noch die Öffentlichkeit über den Aufenthaltsort des Mannes und die Verhaftung informierte.

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben Menschen im Umfeld des verurteilten Täters vor ihm gewarnt. Daraufhin habe sich ein missbrauchtes Mädchen bei seiner Mutter gemeldet, die wiederum die Polizei informierte. Der Fall liege schon etwas zurück, hieß es. Die Ermittlungen laufen derzeit noch. Steltner sagte: «Es gibt Fragen, die noch gestellt werden müssen, nicht nur dem Beschuldigten.»
Der verurteilte Kinderschänder saß bis 2007 elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Havelland) vergewaltigte. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde.

21.01.2010 | Brandenburg/Havel (dpa)
Bestürzung in Brandenburg über Kinderschänder-Fall
Die Oberbürgermeisterin von Brandenburg/Havel, Dietlind Tiemann (CDU), hat mit großer Bestürzung auf den mutmaßlichen Rückfall eines verurteilten Kinderschänders in Berlin-Spandau reagiert. Tiemann betonte am Donnerstag in einer Mitteilung, sie «habe damals an alle zuständigen Stellen der Justiz und der Polizei den Appell gerichtet, in enger Abstimmung untereinander alle notwendigen Maßnahmen der angeordneten Führungsaufsicht konsequent umzusetzen.» So sollte verhindert werden, dass der Mann erneute Taten begehen könne. «Die aktuellen Entwicklungen in diesem Fall lassen starke Zweifel am Erfolg der Maßnahmen aufkommen.»
Vor seiner Freilassung aus dem Gefängnis im Jahr 2007 saß der Mann in Brandenburg/Havel in einer geschlossenen Psychiatrie. Das Landgericht Potsdam entschied seinerzeit nach einem neuen Gutachten, ihn zu entlassen. Der Mann soll im Herbst 2009 in Berlin-Spandau mehrere Kinder teilweise schwer missbraucht haben.

Tiemann teilte mit, die Einschätzung der Stadt Brandenburg, dass von dem Verurteilten nach seiner Entlassung weiter Gefahr ausgehe, bewahrheite sich anscheinend. Sie erinnerte daran, dass die Stadt als Ordnungsbehörde im Februar 2007 auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens den Mann in der geschlossenen Abteilung der Landesklinik unterbringen wollte. Das Gericht habe daraufhin einen eigenen Gutachter eingesetzt.
«Jetzt gibt es wieder Leid, das über Kinder und Familien hereingebrochen ist», sagte Tiemann der dpa. «Wie will man jemanden rund um die Uhr bewachen?» Es zeige sich zunehmend, dass verurteilte Täter rückfällig würden. Die Justiz müsse entscheiden, wie damit umzugehen sei.
Bereits am 3. Dezember 2009 wurde der Mann verhaftet. Er saß elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Havelland) vergewaltigte. 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde.

21.01.2010 | Potsdam/Berlin (dpa)
CDU-Kritik nach Verhaftung von Kinderschänder
Die Brandenburger CDU hat den mutmaßlichen Rückfall eines unter Beobachtung stehenden Kinderschänders als Skandal bezeichnet. Der CDU-Innenpolitiker Sven Petke sagte der dpa am Donnerstag: «Der Mann muss nun endgültig weggeschlossen werden.» Es sei skandalös, dass der Mann, der wegen einer Gesetzeslücke frei gelassen wurde, nun trotz Bewachung mutmaßlich wieder Straftaten begehen konnte. Der Verhaftete, dessen Fall 2007 in Brandenburg für Aufsehen gesorgt hatte, soll in Berlin-Spandau mehrere Kinder teilweise schwer missbraucht haben. Er wurde von der Berliner Polizei bewacht. Die Polizei argumentierte, sie könne Taten, die sich in privaten Wohnungen abspielen, kaum verhindern.
Bereits am 3. Dezember 2009 wurde der Mann verhaftet. Er saß elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Havelland) vergewaltigte. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde. Die Stadt Brandenburg ließ den Täter in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Das Landgericht Potsdam entschied nach einem neuen Gutachten, ihn zu entlassen.




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