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BERLIN

 

27.01.2010 | Berlin (dpa/bb)

Krawalle am 1. Mai - Anklagen und Prozesse

Nach den Krawallen am 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 153 Anklagen gegen mutmaßliche Randalierer erhoben. Das waren nach Angaben der Justizverwaltung weit mehr als 2008 (96). Erstmals erhob die Anklagebehörde auch den Vorwurf des versuchten Mordes - in vier Fällen. Bei zwei Verurteilungen wurde dieser Vorwurf abgemildert. In dem übrig gebliebenen Prozess wegen versuchten Mordes gegen zwei junge Männer wird am Donnerstag das Urteil erwartet. Die meisten Anklagen in den vergangenen fünf Jahren gab es 2007. Damals waren es 165.

Immer wieder war die Gewalt am 1. Mai in Kreuzberg aufgeflammt, in waren die Ausschreitungen aber weniger schlimm als früher. Bei den Krawallen 2009 flogen jedoch wieder verstärkt Flaschen und Steine. 479 Polizisten wurden verletzt. 289 Randalierer wurden zunächst festgenommen.

In den bisherigen Strafverfahren verhängten die Gerichte zum Teil harte Strafen zur Abschreckung. So wurden zwei junge Männer wegen des Wurfs eines Brandsatzes zu jeweils drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In weiteren Prozessen wurden Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt. Laut Staatsanwaltschaft gab es 49 Strafbefehle. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden 31 Verfahren eingestellt. 68 Verfahren waren noch nicht abgeschlossen - mit Stand vom 6. Oktober 2009. Neuere Zahlen lagen noch nicht vor.

Insgesamt waren nach den Ausschreitungen 585 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, davon 68 gegen Jugendliche unter 18 Jahren und 118 gegen Heranwachsende (18 bis 21 Jahre). 128 Verfahren richteten sich gegen Unbekannt. Bei einem Großteil der Ermittlungen kam es nicht zur Anklage.

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