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BERLIN

 

04.03.2010 | Berlin/Karlsruhe (dpa)

Preisklausel - Gasag unterliegt erneut vor Gericht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen der Berliner Gasag für ungültig erklärt. Der Versorger hatte sich offen gehalten, bei steigenden Gaspreisen die Tarife zu erhöhen. Eine Verpflichtung, sie bei fallenden Preisen zu senken, gab es nicht.

Der Berliner SPD-Energiepolitiker Daniel Buchholz forderte am Donnerstag: «Alle 300 000 Sondervertragskunden sollten zumindest teilweise eine Erstattung erhalten.» Bisher habe die Gasag auf stur geschaltet und Rückzahlungen abgelehnt.

Das Karlsruher Gericht bestätigte mit dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008. Es hatte in den Geschäftsbedingungen einen unangemessene Benachteiligung der Kunden gesehen. Geklagt hatten Kunden mit den Tarifen «Vario 1», «Vario 2», «Fix 1» und «Fix 2» sowie «Aktiv». (AZ: VIII ZR 312/08)

Im vergangenen Sommer hatte der BGH schon einen ähnlichen Beschluss gefasst. Bei Rückforderungen halten Verbraucherschützer aber vor allem die Kunden für chancenreich, die nach einer Preiserhöhung nur unter Vorbehalt gezahlt haben. Buchholz rechnet damit, dass vielen nur der Klageweg bleibt.

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