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BERLIN

 

11.03.2010 | Karlsruhe/Schönefeld (dpa)

Karlsruhe: Mehr Lärmschutz für Flughafenanwohner

 

Beim Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg in Schönefeld dürften höhere Entschädigungen für Anwohner fällig werden. Ein Ehepaar aus Schulzendorf (Dahme-Spreewald) hat sich mit einer Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe durchgesetzt. Jetzt können Anwohner der Einflugschneise mit mehr Geld für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern rechnen. Im Normalfall erhalten Nachbarn einer lärmenden Baustelle höchstens 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäude zurück, wenn sie etwa Schallschutzfenster einbauen. Zu wenig, entschieden die Bundesverfassungsrichter nach einer Mitteilung von Donnerstag.

Sie hoben einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts auf und verwiesen die Sache zurück nach Leipzig (1 BvR 2736/08). Nach Überzeugung der Richter wird durch die bislang begrenzte Entschädigung die Eigentumsgarantie verletzt. Die Interessen der Anwohner und des Gemeinwohls würden «fehlerhaft gewichtet und daher in keinen angemessenen Ausgleich gebracht», heißt es in der Entscheidung.

Zwar müsse eine geringere Wirtschaftlichkeit grundsätzlich ebenso hingenommen werden wie schlechtere Aussichten beim Verkauf des Besitzes. Im Fall des Paares aus Schulzendorf sichere das Eigentum aber die persönliche Freiheit im vermögensrechtlichen Bereich, weil es den wesentlichen Teil des Vermögens der Familie ausmache. «In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund», heißt es in der Entscheidung weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte dagegen eine anderslautende Festlegung im Planfeststellungsbeschluss 2006 noch gebilligt (Az.: BVerwG 4 A 1073.04). Dagegen hatten die Anwohner Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Am Bau des Flughafens Berlin Brandenburg selbst bestehen trotz der Entscheidung aus Karlsruhe keine Zweifel mehr. Klagen von Anwohnern gegen das Projekt hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2008 abgewiesen. Der Flughafen soll am 30. Oktober 2011 eröffnet werden.

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