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BERLIN

 

10.05.2010 | Berlin

Tödlicher Drogencocktail: Mehrjährige Haft für Arzt

Die Gruppentherapie mit illegalen Drogen führte direkt in den Tod. Ein Frührentner starb noch in der Praxis in Berlin-Hermsdorf an einer Überdosis Ecstasy, ein Student wenig später in einer Klinik. Der Arzt, der die Drogencocktails im September 2009 gemixt und serviert hatte, muss für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-Jährigen am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Gericht sprach zugleich ein lebenslanges Berufsverbot als niedergelassener Arzt aus. Der Vorwurf des versuchten Mordes war in dem Prozess fallengelassen worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt hatte.

Der wohl einmalige Fall hatte bundesweit schockiert. Ein anderer Teilnehmer der psycholytischen Sitzung mit bewusstseinsverändernden Drogen überlebte nur knapp. Patienten schrien, klagten über Herzrasen. Manche zitterten und mussten sich übergeben. Besonders tragisch: Das 59 Jahre alte Todesopfer war trockener Alkoholiker, bei dem es laut einem Gutachten schon bei einer früheren Sitzung Komplikationen gab.

Versuche, den 26-jährigen Studenten noch zu retten, schlugen fehl. Er starb dann im Krankenhaus. Zwölf Männer und Frauen hatten sich an jenem 19. September zu einer «gemeinsamen Reise» in der Praxis getroffen, die schnell außer Kontrolle geriet.

Der Arzt hatte das «tragische Unglück» bedauert. Er habe sich wohl beim Abwiegen der Drogen vertan und zu viel in die Gläser geschüttet, begründete der Familienvater die Überdosis. Er habe den Menschen helfen wollen, ihre Probleme zu lösen. Der 51-Jährige bekannte auch, die künstliche Droge LSD selbst genommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verhalten des Arztes mit scharfen Worten angeprangert. Der Mediziner sei ein Verbrecher und Scharlatan. Er habe seine Patienten als Versuchskaninchen missbraucht, obwohl er die lebensgefährlichen Folgen der unberechenbaren Droge kannte, hatte Ankläger Matthias Weidling in seinem Plädoyer gesagt. Trotz der schockierenden Erlebnisse hatten mehrere der Überlebenden ihren Therapeuten in dem Prozess in Schutz genommen.

10.05.2010 | Berlin

Hintergrund: Psycholytische Therapie

Die «psycholytische Therapie» ist in Deutschland von den Krankenkassen nicht zugelassen. Bei dieser Behandlung werden verschiedene Drogen eingesetzt, um Hilfesuchende - etwa depressive Menschen - zu behandeln. Viele der dabei verwendeten künstlichen und natürlichen Substanzen beeinflussen Nerven-, Muskel- und Gehirnzellen. Sie greifen in deren Reizleitung und Kommunikation ein - mit zahlreichen Folgen.

Dazu gehört nach Angaben der Giftnotrufzentrale Nord in Göttingen vor allem ein übersteigertes Farbsehen, das von den Konsumenten als «Kick» wahrgenommen wird. Weitere Effekte sind traumähnliche Empfindungen, gehobene Stimmung oder Synästhesie (Farbsehen beim Hören von Tönen). Es kann aber auch negative Folgen wie Depressionen und Störungen des Ich-Erlebens geben.

Einige Drogen können Hirnschäden, Krampfanfälle, Herzrhythmus-Störungen sowie Herzrasen auslösen. Bei einer Kombination verschiedener Mittel kann sich die Wirkung noch verstärken.

Die Gruppe der «psychedelischen» Drogen ist vielfältig. Natürliche Halluzinogene werden seit Jahrtausenden benutzt. Sie verändern Sinneswahrnehmungen und geben den Konsumenten das Gefühl, das Bewusstsein zu «erweitern». Vor tausenden Jahren beschränkte sich die Anwendung meist auf religiöse Rituale. In den 60er und 70er Jahren verbreitete sich der Gebrauch in der Öffentlichkeit.

Befürworter meinen, die Drogen würden die Wahrnehmung verstärken, die Wirklichkeit überhöhen und das persönliche Bewusstsein steigern. Das zu den Amphetaminen zählende künstliche Ecstasy wird von einigen Therapeuten bei depressiven Erkrankungen und depressiven Nachschwankungen von Psychosen eingesetzt. Die Drogen werden in entspannter Umgebung verabreicht, mitunter laufen Musik- und Trommelklänge im Hintergrund.

Quelle: dpa

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