BERLIN

02.08.2010 | Berlin
Neues Ladenöffnungsgesetz: Hauptbahnhof ohne Sonderstatus
Es wird nicht wie auf dem Flughafen Tegel. Die meisten Geschäfte im Berliner Hauptbahnhof müssen sonntags weiterhin geschlossen bleiben - so sieht es der Entwurf des Senats zum neuen Ladenöffnungsgesetz vor.
Trotz erheblicher Proteste sieht der neue Entwurf des rot-roten Senats zum Berliner Ladenöffnungsgesetz für den Hauptbahnhof keinen Ausnahmestatus beim Sonntagsverkauf vor. Die dortigen Händler, FDP, CDU und IHK hatten gefordert, den Bahnhof mit dem Flughafen Tegel gleichzusetzen, der eine Sonderstellung hat. Der Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, soll nach der Sommerpause im Abgeordnetenhaus diskutiert werden. Er war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Berlins freizüge Ladenöffnungen teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Der katholischen und der evangelischen Kirche war unter anderem die Öffnung an allen Adventssonntagen ein Dorn im Auge.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die Geschäfte nicht mehr an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen öffnen dürfen. Gleich bleibt die maximale Anzahl von zehn verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen pro Jahr.

Damit folgt der Senat dem Karlsruher Grundsatzurteil aus dem vergangenen Jahr. Die Richter hatten sich unter anderem auf das Grundgesetz berufen, das den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe vorsieht. Vier Sonntage in Folge für den Konsum freizugeben, sei damit nicht vereinbar.
Ein großer Streitpunkt um die neuen Berliner Ladenöffnungen ist der Status der Bahnhöfe und insbesondere des Hauptbahnhofs. Die Werbegemeinschaft Berlin Hauptbahnhof, ein Zusammenschluss der dortigen Einzelhändler, hatte für eine liberalere Sonntagsöffnung im April 12 000 Unterschriften gesammelt. Für die Vorsitzende Manuela Reichert ist «der Sonntagsverkauf ein Muss für eine weltoffene Metropole wie Berlin». Außerdem seien bis zu 80 Arbeitsplätze gefährdet.
Im Gesetzentwurf ist aber keine Neuregelung zum Hauptbahnhof vorgesehen. Die entsprechende Passage sieht unverändert vor, dass Läden auf Personenbahnhöfen nur «für das Anbieten von Reisebedarf» sonntags öffnen dürfen. Der Senat argumentiert, dass auch der Sonderstatus des Flughafens Tegel entfällt, wenn er nach der für 2012 geplanten Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld geschlossen wird.

Der Sprecher der Berliner FDP, Tobias Jacob Berten, fordert, dass alle Geschäfte in größeren Berliner Bahnhöfen an Sonntagen öffnen dürfen. Der Hauptbahnhof müsse Tegel gleichgestellt werden.
Dagegen sprach sich der stellvertretende Landesvorsitzende der Linkspartei, Wolfgang Albers, aus. Der Hauptbahnhof dürfe kein «Einkaufszentrum mit Gleisanschluss» sein. Lediglich Reisebedarf (Getränke, Zeitschriften, Bücher) sollte auch an Sonntagen dort verkauft werden. Güter des täglichen Bedarfs (Kleidung, Medikamente, Kosmetik) hingegen nicht. Albers zeigte sich aber gesprächsbereit, die Definition des Reisebedarfs zu erweitern. Das könnte bedeuten, dass im Hauptbahnhof künftig wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen.
Der 28-seitige Gesetzentwurf zum neuen Ladenöffnungsgesetz soll in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses nach der Sommerpause am 9. September in erster Lesung diskutiert werden. Ursprünglich wollte die rot-rote Landesregierung den Entwurf bereits im Frühjahr vorlegen.




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