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BERLIN

 

09.12.2010 | Berlin

Berlin beschließt Integrationsgesetz

 

Als erstes Bundesland hat Berlin am Donnerstag die Integrationspolitik auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete mit der Mehrheit der rot-roten Regierungsfraktionen das «Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin».

 

CDU und FDP stimmten dagegen; die Grünen enthielten sich. Die drei Oppositionsfraktionen kritisierten das Gesetz als «wirkungslosen Papiertiger» und «Ausdruck der Symbolpolitik von Rot-Rot».

Das Gesetz zielt vorrangig darauf ab, den öffentlichen Dienst und die landeseigenen Unternehmen für Beschäftigte mit ausländischen Wurzeln weiter zu öffnen. Da feste Einstellungsquoten als unzulässig gelten, sollen Anforderungsprofile für Stellenbesetzungen so gestaltet werden, dass Zuwanderer bessere Chancen bekommen. Bei der Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll grundsätzlich auch die sogenannte interkulturelle Kompetenz berücksichtigt werden.

 

Generell sollen Anstrengungen zur Integration von Zuwanderern zur Pflichtaufgabe der Landesverwaltung und der zwölf Bezirke werden. Zudem soll die religiöse Vielfalt mehr berücksichtigt werden. So sind künftig Bestattungen ohne Sarg möglich werden, wie sie im islamischen Kulturkreis üblich sind.

 

Der CDU-Abgeordnete Kurt Wasner wies darauf hin, dass selbst einige der SPD-Bezirksbürgermeister das Gesetz als «kontraproduktiv» und «Karikatur» ablehnen. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram erklärte: «Es wird in diesem Gesetz immer noch zwischen denen und wir unterschieden.» Das verhindere nicht Diskriminierung. Zudem habe Rot- Rot in das Gesetz geschrieben, dass ein mangelnder Integrationswille bei Zuwanderern mit Schuld an den Problemen sei. Linke-Fraktionschef Udo Wolf nannte das Gesetz einen ersten Schritt. «Damit können wir Vorreiter gegen die Alltagsdiskriminierung von Migranten sein.»

Quelle: dpa

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