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BERLIN

 

06.09.2010 | Berlin

Zehn Jahre Haft für Sexualstraftäter

Der einschlägig vorbestrafte Sexualtäter Uwe K. muss wegen Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauchs zehn Jahre in Haft. Wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit verfügte das Berliner Landgericht mit seinem Urteil am Montag außerdem die Sicherungsverwahrung. Uwe K. sei unbeeindruckt von einer massiven Vorstrafe gewesen. Er sei schnell rückfällig geworden und habe schwerste Straftaten während der Führungsaufsicht begangen, begründete Richter Uwe Nötzel die Sicherungsverwahrung.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 46-Jährige nach seiner Entlassung aus elfjähriger Strafhaft in seiner Wohnung in Berlin-Spandau zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren vergewaltigt und missbraucht. Eine 18-Jährige sei sexuell genötigt worden. Der 46-jährige Brandenburger bestritt die Taten.

Das Gericht hatte jedoch keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen. In mehr als zwanzig Fällen habe Uwe K. verbotenerweise Kontakte zu Mädchen aufgenommen.

 

Bis 2007 saß Uwe K. in Brandenburg in Haft, weil er in Falkensee neun Mädchen missbraucht hatte. Wegen einer Gesetzeslücke war bei ihm eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich, obwohl der zuletzt arbeitslose Mann schon damals als gefährlich galt.

In seinem Urteil ging das Gericht von einer vollen Schuldfähigkeit aus. Uwe K. sei kein Monster, er sei nicht krank. Er sei auch nicht pädophil, sagte Richter Nötzel. Der Angeklagte habe aber die fest verwurzelte Neigung, sich Gelegenheiten für Sexualkontakte mit Mädchen zu schaffen. Er befasse sich mit den Kindern, spiele mit ihnen und bereite damit den Boden, seinen sexuellen Drang auszuleben, hieß es im Urteil.

Quelle: dpa

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