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BERLIN

 

27.10.2010 | Berlin

Müllgebühren in Berlin steigen um 1,5 Prozent

Die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Berlin werden im kommenden Jahr steigen. Der Standardtarif für Hausmüll werde im Durchschnitt um 1,5 Prozent angehoben, teilte die Berliner Stadtreinigung (BSR) am Mittwoch mit. Die Entgelte für die Straßenreinigung erhöhen sich um 1,9 Prozent. Die neuen Gebühren gelten für 2011 und 2012. Die Entleerung der 60-Liter-Tonne kostet künftig 64,08 Euro vierteljährlich (bisher 63,50 Euro). Für die 120-Liter-Tonne sind 76,94 Euro (bisher 75,30 Euro) zu zahlen. Günstiger kann die Müllabfuhr nach Angaben der BSR für Hausbesitzer werden, die sich für eine konsequente Mülltrennung in mehreren Behältern entscheiden.

Quelle: dpa

Tarif-Info BSR: http://www.bsr.de/assets/downloads/Information_Tarife_2011-2012_101027_(Handout).pdf

Alle Infos unter: www.bsr.de

27.10.2010 | Pressemitteilung BSR


Wer trennt, spart!
Die neuen Tarife für die Periode 2011/2012


Die BSR steht für eine Strategie, die erfolgreich Ökonomie und Ökologie verbindet. In der neuen Tarifperiode 2011/2012 wird diese Strategie weiter konsequent umgesetzt:

Hohe Leistungsstandards, niedrige Tarife und ökologische Verantwortung sind auch dieses Mal die Kennzeichen. Mit einer Tarifanpassung unterhalb der Teuerungsrate, einer an ökologischen Zielen orientierten Tarifstruktur und der Einführung der Orange Box als neuem Baustein des Entsorgungssystems wird dabei ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige Entsorgungswirtschaft in Berlin gesetzt. Berlin untermauert damit auch seine Spitzenposition mit den weiterhin günstigsten Tarifen unter den größten deutschen Städten.

Die Tarife für Müllabfuhr und Straßenreinigung sinken real, denn die Steigerungen liegen unterhalb der Teuerungsrate

  • die EZB erwartet eine Teuerungsrate von 1,2 – 2,2 %.
  • dagegen steigt der Standardtarif für Hausmüll im Durchschnitt um nur
  • 0,7 % pro Jahr und
  • die Entgelte für die Straßenreinigung um nur 0,9 % pro Jahr.

2011/2012 der Müllabfuhr verbindet Wirtschaftlichkeit und Ökologie: wer sich ökologisch verhält, spart Geld. Das Tarifsystem der BSR ist so gestaltet, dass die Tarife für die einzelnen Angebote - von Grauer Tonne bis Recyclinghof - umso niedriger sind, je ökologischer sie sind. Mit konstanten Tarifen für die Biogut-Tonne und der entgeltfreien Orange Box wird eine Lenkungswirkung zu mehr Abfalltrennung erzielt. Für alle privaten Haushalte gibt es ohne Mehrkosten mehr Service, denn die Entsorgung von Wertstoffen ist überall mit kürzeren Wegen möglich. Das System kann individuell gestaltet werden. Wer es optimal nutzt, zahlt geringere Entgelte und schützt die Umwelt.

 

  • die Orange Box folgt dem Lenkungsanreiz beim Recyclinghof: sie ist zur Steigerung der Akzeptanz entgeltfrei
  • die Entgelte für die Biogutentsorgung bleiben konstant
  • die Sperrmüllabfuhr steigt moderat um 5 Euro pauschal bzw. 1 Euro pro m³ 
  • die Entgelte für die einzelnen grauen Hausmüll-Behälter entwickeln sich zwischen 0 % und maximal + 2,2 % für zwei Jahre,
  • die Komforttarife sinken um 50 %, da bei intensiver Trennung ggf. mehr verschiedene Behälter nötig sind. Bliebe der Komforttarif gleich, dann könnte dies die ökologisch sinnvolle Trennung verhindern. Die Komforttarife folgen damit der Logik „Anreiz zum Trennen“, wie die anderen nicht kostendeckenden Tarife (Biogut, Recyclinghöfe und Sperrmüllabfuhr) auch.
  • der Tarif für den Laubsack steigt um einen Euro auf vier Euro. Mit dieser Anpassung wird lediglich der Kostendeckungsgrad des Laubsackes erhöht. 
  • die Tarife 2011/2012 der Straßenreinigung werden moderat angepasst 
  • die Straßenreinigungsentgelte steigen linear über alle Reinigungsklassen um 0,9 % pro Jahr bzw. 1,9 % in der Tarifperiode 2011/2012.

Das bedeutet z.B.:
Für ein Einfamilienhaus auf 500 m² Grundstücksfläche in der Reinigungsklasse 4 (i. d. R. Siedlungsgebiete) steigen die Entgelte um 10 Cent pro Monat.
Für ein Mehrfamilienhaus auf 1000 m² Grundstücksfläche in der Reinigungsklasse 3 steigen die Entgelte um 60 Cent pro Monat.

 

* Tarife noch vorbehaltlich der Prüfung durch die Tarifgenehmigungsstelle des Landes.

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