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BERLIN

 

» taz: Berliner Wasserverträge als PDF (7,3 MB) «

www.taz.de/wasservertrag
31.10.2010 | Berlin

Berliner Wasserverträge sind nicht mehr geheim

Seit dem Wochenende herrscht mehr Klarheit beim Berliner Wasser. Teile der geheimen Verträge zum Teilverkauf der BerlinerWasserbetriebe wurden veröffentlicht.

Kritiker der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sehen sich bestätigt: Die Verträge zu dem Geschäft aus dem Jahr 1999 haben zu den relativ hohen Wasserpreisen in Berlin geführt. Seit Samstag sind wesentliche Teile des Vertragswerks nicht mehr geheim. Die «Tageszeitung» («taz») veröffentlichte 200 Seiten des Dokuments sowie fünf Änderungsvereinbarungen aus den Folgejahren im Internet. Die Initiative «Berliner Wassertisch», die mit einem derzeit laufenden Volksbegehren die Offenlegung der umstrittenen Vertäge erreichen wollte, sieht in dem Kontrakt einen Verstoß gegen die Verfassung.

Wie die «taz» am Samstag berichtete, sind seit dem Teilverkauf der Wasserbetriebe an privaten Konzerne rund 1,3 Milliarden Euro Gewinn an die neuen Eigentümer geflossen. Das sei deutlich mehr, als den Unternehmen nach ihrem Anteil an den Wasserbetrieben zugestanden hätte. Der damalige CDU/SPD-Senat hatte im Jahr 1999 49,9 Prozent der Anteile für rund 3,3 Milliarden Mark (1,7 Mrd. Euro) an die Versorgungsunternehmen RWE und Veolia verkauft.

Das kritische Netzwerk «Berliner Wassertisch» sieht sich bestätigt. «Da werden unbefristete Verträge abgeschlossen mit Gewinngarantien, die eindeutig gegen ein höchstrichterliches Urteil des Verfassungsgerichts verstoßen», hieß es in einer Mitteilung der Initiative vom Samstag.

Bei diesem Vorwurf geht es um eine Änderung des Vertrages im Jahr 2004. Nach Darstellung der «taz» hat der rot-rote Senat dafür gesorgt, dass den Konzernen die zugesicherten Gewinne erhalten blieben - trotz eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Berlin, das die festgelegte Verzinsung des Kapitals als zu hoch erachtet hatte.

Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) bestritt dies am Samstag. Aus dem Vertrag von 1999 ergebe sich eine  Ausgleichsverpflichtung» des Landes Berlin an die privaten Anteilseigner. «Die Änderungsvereinbarung von 2004 betraf lediglich die Umsetzung dieser Ausgleichsverpflichtung, an die das Land Berlin durch den Teilprivatisierungsvertrag von 1999 gebunden war und ist», stellte Wolf klar. Mit der Vereinbarung von 2004 habe das Land also «keinerlei Verpflichtung übernommen, die über den Teilprivatisierungsvertrag von 1999 hinausgeht».

Grundsätzlich begrüßten die Kritiker die Veröffentlichung der Verträge durch die «taz». «Die mediale Offenlegung kann die gesetzliche aber nicht ersetzen», sagte der Sprecher der Initiative, Thomas Rudek, der Nachrichtenagentur dpa. Er forderte vom Senat, das Gesetz des Volksbegehrens noch vor einem möglichen Volksentscheid umzusetzen. Für das Volksbegehren wurden nach Angaben der Initiatoren 280 000 Unterschriften eingereicht, das wären weit mehr als erforderlich.

Senatssprecher Richard Meng äußerte sich zurückhaltend. Zunächst müsse die Landesregierung die Folgen der Veröffentlichung prüfen. Meng wies auf die Haltung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) hin. Dieser habe sich für eine Offenlegung der Verträge ausgesprochen, wenn sie rechtlich möglich sei, sagte Meng am Samstag der dpa.

Wer der «taz» die Dokumente zugespielt hat, verrät die Zeitung nicht.

Quelle: dpa

 

Vertrag: www.taz.de/wasservertrag

 

Landesabstimmungsleiterin: http://www.wahlen-berlin.de/
Volksbegehren: http://berliner-wassertisch.net

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