BERLIN

10.11.2010 | Berlin
Wasserverträge veröffentlicht - Volksentscheid kommt
Der Senat hat die Verträge ins Internet gestellt, mit denen Berlin seine Wasserbetriebe zur Hälfte verkaufte und den Investoren satte Gewinne zusicherte. Die Debatte über die hohen Wasserpreise ist damit nicht beendet.
Jetzt kann jeder nachlesen, worüber jahrelang gestritten wurde: Der Senat und die Investoren Veolia und RWE haben die bislang vertraulichen Verträge zum Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe ins Internet gestellt. «Weder der Senat hat hier etwas zu verheimlichen noch die anderen Gesellschafter», sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Mittwoch nach einem Treffen mit Vertretern der Investoren. 1999 hatten sie 49,9 Prozent des Landesunternehmens gekauft.
Ein großer Schritt war die Veröffentlichung der rund 700 Seiten für die Eigentümer nicht mehr. Die Berliner Zeitung «taz» hatte die Verträge kürzlich schon größtenteils ins Netz gestellt; seitdem ist klar, dass RWE und Veolia seit 1999 am Berliner Wasser übermäßig verdient haben. Der Senat stand außerdem unter dem Druck von 280 000 Berlinern, die das Volksbegehren zur Offenlegung unterschrieben haben.

Die Debatte um das Berliner Wasser wird weitergehen - aus drei Gründen. Erstens: Das Bundeskartellamt prüft seit dem Frühjahr, ob die Preise in der Hauptstadt überzogen sind. Zweitens: Der Senat verhandelt mit RWE und Veolia über Änderungen an den Verträgen und will die hohen Gewinngarantien senken. Drittens: Trotz der Offenlegung der Verträge steht Berlin Anfang 2011 ein Volksentscheid bevor.
Denn den Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehren reicht die Veröffentlichung nicht. «Solange das Gesetz nicht gilt, können wir nicht wissen, ob das alles ist», sagte der Sprecher des Berliner Wassertisches, Thomas Rudek, am Mittwoch. Auch Beschlüsse und Nebenabreden müssten auf den Tisch. Er hoffe weiterhin, dass der Text des Volksbegehrens per Volksentscheid Gesetz werde. Dafür müsste mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen.
«Für mich ist die Forderung des Volksbegehrens erfüllt», sagte Wowereit. Als Gesetz werde er es aber nicht vorschlagen. Der Paragraf des Volksbegehrens, der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden für unwirksam erklärt, wenn sie nicht öffentlich gemacht werden, sei rechtlich nicht zulässig.

Die CDU nannte die Offenlegung einen Schritt in die richtige Richtung. Der rot-rote Senat sei aber weiter in der Pflicht, für niedrigere Wasserpreise zu sorgen. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) warf RWE und Veolia vor, sich zu lange gegen die Offenlegung gesperrt zu haben. «Ziel bleibt, ungeachtet der Veröffentlichung, die Neuverhandlung der Verträge, die das Land Berlin geknebelt und die Wasserpreise in die Höhe getrieben haben.»
Quelle: dpa
Wasserverträge: www.berlin.de/sen/finanzen, www.wasserpartner-berlin.de
Berliner Wassertisch: http://berliner-wassertisch.net/index.php?id=87
Volksbegehren-Wortlaut und Abstimmungsgesetz: www.wahlen-berlin.de




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