BERLIN


05.01.2011 | Berlin
Trotz Betrugsverdacht: DRK-Arzt bekommt Abfindung und gutes Zeugnis
Nach dem Imageverlust durch einen massiven Betrugsskandal müssen die Berliner DRK-Kliniken zudem noch eine juristische Schlappe hinnehmen. Die fristlose Kündigung eines verdächtigen Oberarztes Ende Juli 2010 wird für das Krankenhaus rund 82 000 Euro teuer. Die Klage des Mediziners gegen die Kündigung endete am Mittwoch mit einem Vergleich vor dem Berliner
Arbeitsgericht.
Danach muss die Klinik dem Arzt ordentlich zum Jahresende kündigen und fünf Monatsgehälter in einer Gesamthöhe von rund 34 000 Euro brutto nachzahlen. Dazu erstritt der Mediziner eine Abfindung von 37 000 Euro und ein wohlwollendes Zeugnis. Es muss ihm gute Führung und Leistung bescheinigen. Dabei wird gegen den Arzt auch weiterhin strafrechtlich wegen Betrugs ermittelt. Auch einen Teil der Anwaltskosten des Mediziners in Höhe von rund 11 000 Euro muss die Klinik begleichen.
Im Sommer und im Herbst 2010 machten die DRK-Kliniken bundesweit Negativschlagzeilen. Am Medizinischen Versorgungszentrum der DRK-Kliniken soll es über mehrere Jahre hinweg großangelegten Abrechnungsbetrug gegeben haben - gedeckt von Geschäftsführung und Chefarzt. Der Vorwurf: Das Zentrum rechnete zum Beispiel in der Radiologie teure Chefarzt- und Facharztbehandlungen über die Krankenkassen ab, die in Wirklichkeit von nicht fertig ausgebildeten Assistenzärzten erbracht wurden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen mehr als 90 Beschäftigte der DRK-Kliniken. Elf Millionen Euro hat das Krankenhaus den Krankenkassen inzwischen als Rückerstattung zugesagt. Eine offene Frage über den Betrugsverdacht hinaus ist, ob durch die Untersuchungen ohne Fachärzte Patienten zu Schaden kamen.
Der klagende Oberarzt versteckte sich am Mittwoch vor den Kameras hinter einem Blatt Papier. Sein Anwalt forderte eine Weiterbeschäftigung oder im Falle einer Kündigung unter anderem eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro. Die Anwältin der DRK-Kliniken forderte die Abweisung der Klage.
Richterin Christiane Seiler beschrieb, dass der klagende Arzt in leitender Position unter anderem für die Einteilung der Assistenzärzte verantwortlich gewesen sei. Allein wegen seiner Position müsse der Mediziner in die Abrechnungspraxis eingebunden gewesen sein, folgerte die Richterin. Es sei realitätsfern, dass er sie nicht kannte. Für das Landeskriminalamt falle auf ihn der Verdacht als «führendes Mitglied» beim Betrug. Eine fristlose Kündigung in einem solchen Fall wäre gerechtfertigt.

Für Richterin Seiler ist der Betrug zwar «möglich und wegen des Ermittlungsverfahrens auch wahrscheinlich». Das sei aber «nicht zwingend und auch nicht erwiesen». Dafür fehlten Tatsachen. Deshalb schlug die Richterin einen Vergleich vor. Die Parteien einigten sich erst nach zähem Ringen. Noch während der Verlesung versuchte der klagende Arzt zusätzlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld herauszuhandeln. Damit scheiterte er. Auf die Frage, wie er heute seinen Lebensunterhalt verdiene, antwortete er: «Ich bin krank.»
Die Vertreter der DRK-Kliniken lehnten nach der Verhandlung Fragen ab. So bleibt offen, wie viele fristlose Kündigungen das Klinikum 2010 im Zusammenhang mit dem Betrugsverdacht ausgesprochen hat und wie viele weitere Ärzte dagegen klagen. Ist der Vergleich ein Präzendenzfall, könnte es für das Krankenhaus noch viel teurer werden.
Quelle: dpa
DRK-Kliniken Berlin: www.drk-kliniken-bln.de




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