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  • Gasag-Sammelklage abgelehnt

BERLIN

 

26.01.2011 | Berlin

Mehr als 100 Berliner Haushalte müssen weiter auf eine Entscheidung im Rechtsstreit um überhöhte Gasrechnungen warten.

Die Verbraucherzentrale Berlin verzichtete am Mittwoch wegen geringer Erfolgsaussicht auf den zuvor angekündigten Klageantrag gegen den Energieversorger Gasag. Daraufhin wies das Landgericht Berlin auf Antrag der Gasag die Klage ab - mit einem in solch einem Fall üblichen Versäumnisurteil. In dem Verfahren geht um knapp 110.000 Euro, die 104 Gasag-Kunden nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu viel bezahlt haben. Die Verbraucherschützer suchen nun einen neuen juristischen Weg. (Az.: 9 O 478/09) Die Richterin hatte vor dem Urteil erkennen lassen, die Sammelklage gegen den Versorger könne scheitern. Es sei zweifelhaft, ob die Verbraucherzentrale befugt seit, im eigenen Namen Forderungen für die Kunden geltend zu machen, hieß es zur Begründung. Eine gütliche Einigung war zu Beginn des Prozesses gescheitert. Die Verbraucherzentrale hat Einspruch gegen das Versäumnisurteil angekündigt.

In den Jahren 2005 bis 2009 waren rund 320 000 Privathaushalte, die Gasag-Sondertarife gewählt hatten, von Preiserhöhungen betroffen. Der Bundesgerichtshof hatte den Preisanstieg bei diesen Tarifen für unwirksam erklärt. Die Beschwerde der Gasag gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen. Die Verbraucherzentrale ist nach wie vor zuversichtlich, klageberechtigt zu sein. «Wir werden uns neu formieren und neue Argumente vortragen», erklärte Hausjurist Bernd Ruschinzki die auf Zeitgewinn ausgerichtete Prozessstrategie.

Die Verbraucherschützer hatten die Gasag im März 2010 aufgefordert, zu viel gezahltes Geld zu erstatten, nachdem der Bundesgerichtshof die Preiserhöhungen für ungültig erklärt hatte. Schlichtungsgespräche waren schon 2009 gescheitert. «Es geht um zweistellige Millionenbeträge. Die Gasag hofft, dass die Kunden den Weg zu den Gerichten scheuen», kritisierte Ruschinsik nach dem Gerichtstermin.

Viele Gasag-Kunden haben inzwischen selbst vor Amtsgerichten geklagt, sagte Ruschinsky. Diesen Verbrauchern seien bis zu vierstellige Euro-Beträge zurückgezahlt worden, berichtete der Jurist des Verbraucherzentrale. Auch jetzt bestehe noch die Möglichkeit, zu klagen, sofern die dreijährige Verjährungsfrist nicht verstrichen sei.

Quelle: dpa

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