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BERLIN

 

27.03.2009

27.03.2009 | Berlin (dpa)
"Bombodrom" in Brandenburg bleibt für Tiefflieger gesperrt


Auf dem umstrittenen «Bombodrom» in Nordbrandenburg dürfen auch künftig keine Tiefflieger der Bundeswehr trainieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagte dem Verteidigungsministerium am Freitag den Ausbau des Areals in der Nähe von Rheinsberg zu Deutschlands größtem Luft-Boden-Schießplatz. Eine militärische Nutzung des rund 14 000 Hektar großen Areals ist nach dem Urteil ausgeschlossen.

Damit wurde die Berufung des Verteidigungsministeriums gegen drei Urteile der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Ministerpräsidenten von Brandenburg, Matthias Platzeck, und Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (beide SPD), Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sowie weitere Politiker von SPD, Linken und Grünen forderten unisono das Verteidigungsministerium auf, die militärischen Pläne nach 17-jährigem Streit endlich aufzugeben.

Doch das Hickhack könnte weitergehen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde für alle drei Fälle zugelassen. Eine Sprecherin wollte sich noch nicht festlegen, ob das Ministerium in Leipzig weiterklagt. Schon mehrmals wurden die militärischen Pläne von Gerichten gestoppt. Die Bundeswehr hält den früheren sowjetischen Übungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide für unverzichtbar und «qualitativ am besten geeignet». Bei Wittstock sollen Soldaten auch für Einsätze im Ausland trainieren. Bei rund 1700 Einsätzen im Jahr sollen zudem Übungsbomben abgeworfen werden.

Gerichtspräsident Jürgen Kipp bemängelte im Urteil, dass in dem Konzept der Bundeswehr Interessen von Anwohnern, Gemeinden und Firmen außer acht gelassen worden seien. «Jeder hat das subjektive Recht, dass seine Betroffenheit gewertet wird.» Zwar hätten die verteidigungspolitischen Interessen hohes Gewicht. «Das kann aber nicht dazu führen, dass kleinere, individuelle Probleme nicht beachtet werden», rügte Kipp. Gerade die Lärmauswirkungen durch Tornados, so auf einen Putenzucht-Betrieb, seien nicht untersucht worden.

Das Urteil sprach von einer «fehlerhaften Weichenstellung». Das Vorhaben des Ministeriums wäre auch mit Nachbesserungen nicht zu retten gewesen. «Ein Plan liegt nicht vor», machte Kipp deutlich. Das Gericht verwies zudem auf fehlende gesetzliche Grundlagen. Das Ministerium habe allein das Landbeschaffungsgesetz aus den 50er Jahren zugrunde gelegt. «Ich glaube nicht, dass das heute noch ein taugliches Instrument für ein Vorhaben dieser Größenordnung ist.»

Bürgerinitiativen begrüßten das Urteil. Nun müsse die Politik ihrer Verantwortung gerecht werden und die «Bombodrom»-Pläne beerdigen, forderte Benedikt Schirge von der «Freien Heide». Der Anwalt der Kläger, Reiner Geulen, betonte: «Eine politische Entscheidung der Bundesregierung ist überfällig, damit den Menschen und Gemeinden vor Ort ihre zwangsenteigneten Grundstücke zurückgegeben werden können.»

Den Menschen in der Region sei weitere Ungewissheit nicht mehr zuzumuten, sagte Ministerpräsident Platzeck. Laut Staatskanzlei gehe es auch um rund 15 000 Arbeitsplätze im Tourismus. Sellering
erklärte: «Die Bundeswehr hat alle Prozesse bislang verloren. Die Menschen wollen die Tiefflieger nicht. Alles spricht gegen den Übungsplatz. Es ist also an der Zeit für einen geordneten Rückzug.»

 

Auch der Generalsekretär der Bundes-SPD, Hubertus Heil, forderte: «Jetzt muss Schluss sein mit dem ewigen Prozessieren.» Steinmeier sagte: «Das muss der Schlußpunkt einer rechtlichen Auseinandersetzung sein, die schon viel zu lange dauert.»

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