BERLIN

10.05.2011 | Potsdam
Weiterhin hohe Waldbrandgefahr
In vielen Brandenburger Waldgebieten ist es wegen der sommerlichen Temperaturen knochentrocken. Deshalb ist in sieben der 14 Landkreise inklusiver kreisfreier Städte die höchste Warnstufe IV ausgerufen worden. In vier Kreisen werde auch am Dienstag die zweithöchste Warnstufe gelten, geht aus der Internetseite des Agrarministeriums vom Montag hervor.
Nur in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie in der Stadt Cottbus gilt die Warnstufe II mit einer erhöhten Waldbrandgefahr. In den Brandenburger Forsten herrscht wegen des hohen Kiefernbestandes eine hohe Waldbrandgefahr wie in Südeuropa.

Nach dem Brandenburger Waldgesetz ist im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand «das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen» absolut verboten. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20 000 Euro geahndet werden.
Sonne und warme Temperaturen soll es nach Einschätzung der Meteorologen noch bis zur Wochenmitte geben. Dann wird mit Regenfällen im gesamten Land gerechnet. Dadurch dürfte es dann überall auch weniger Gefahr für Waldbrände geben.
Quelle: dpa
DWD-Waldbrandgefahrenindex... »
Waldbrandgefahr in Brandenburg: www.luis.brandenburg.de/f/wb_warn/F7100001
Erhöhte Waldbrandgefahr - Verhaltensregeln für Waldbesucher
Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.
Hier die Verhaltensregeln, die jeder ergreifen kann:
- Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).
- Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein allgemeines Rauchverbot.
- Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.
- Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen.
- Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.
Und ist es doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte diesen sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden. Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen.




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