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BERLIN

 

11.07.2011 | Berlin

Unterlegener Polizeipräsidenten-Bewerber scheitert erneut

Im Streit um die Neubesetzung des Berliner Polizeipräsidenten-Amtes ist der unterlegene Bewerber Klaus Keese zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine entsprechende Beschwerde zurück, wie Sprecherin Christiane Scheerhorn am Montag mitteilte. Für den Antrag habe das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt.

Der Leiter der Polizeidirektion 1 wollte erreichen, dass zunächst der Senat über die Nachfolge von Polizeipräsident Dieter Glietsch entscheiden und ihn dann nochmals informieren müsse. Die Senatsverwaltung für Inneres hatte Keese bereits im Mai in einem Schreiben informiert, dass seine Bewerbung abgelehnt worden sei.

Der rot-rote Senat hatte Ende Juni gegen die Stimmen des Koalitionspartners Linke beschlossen, dass der umstrittene frühere Chef der Bundespolizei-Ost, Udo Hansen, die Hauptstadt-Polizei übernehmen soll. Die Linke lehnt Hansen ab, weil er als wenig liberal gilt. Hansen (58) soll aber erst offiziell ernannt werden, wenn die Verwaltungsgerichte entschieden haben.

Keese hat beim Verwaltungsgericht noch einen Eilantrag gegen die Neubesetzung eingereicht, da er laut Gericht das Auswahlverfahren für den Spitzenposten fehlerhaft findet. Der Polizeibeamte will die vorläufige Nichtbesetzung des Spitzenpostens erreichen. Über den Antrag ist noch nicht entschieden.

Quelle: dpa

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