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  • Kein neuer Polizeipräsident?!

BERLIN

 

07.12.2011 | Berlin/Potsdam

Gericht stoppt erneut designierten Polizeipräsidenten

Der Berliner Senat wollte dem von ihm ausgewählten Polizeipräsidenten Udo Hansen schon zweimal Vorfahrt gewähren. Doch das Verwaltungsgericht zeigte erneut die Stoppkelle.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ernennung von Udo Hansen zum neuen Polizeipräsidenten in der Hauptstadt erneut gestoppt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, darf die Stelle vorerst nicht mit dem vom Senat ausgewählten Kandidaten Udo Hansen besetzt werden. Das Gericht begründete den Beschluss mit Verfahrensfehlern: Die Senatsverwaltung habe ihre Entscheidung allein auf Auswahlgespräche gestützt, Beurteilungen der Bewerber jedoch außer acht gelassen.

Die Entscheidung ist ein Erfolg für den unterlegenen Kandidaten Klaus Keese, der gegen seine Ablehnung geklagt hatte. Das Gericht monierte eine fehlende «Gesamtwürdigung seiner Leistungen». Es ist bereits die zweite Schlappe für den Senat bei der Neubesetzung des Postens: Schon im Juli hatte das Verwaltungsgericht eine erste Entscheidung für Hansen wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Bei der ersten Ablehnung war noch Ehrhart Körting (SPD) Innensenator in der rot-roten Koalition. In der neuen rot-schwarzen Landesregierung ist Frank Henkel (CDU) Chef der Innenverwaltung. Henkel hatte sich mehrmals gegen Udo Hansen ausgesprochen.

 

Quelle: dpa

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