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  • Entscheidung über NPD-Plakat

DEUTSCHLAND/WELT

 

07.09.2011 | Berlin

Gericht: NPD-Plakate «Gas geben» keine Volksverhetzung

Die rechtsextreme NPD darf ihre zweideutigen Wahlplakate in Berlin hängen lassen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch (VG 1 L 293.11) erfüllen die umstrittenen Plakate weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch den der Verbreitung von Propaganda verfassungswidriger Organisationen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wollte die Plakate abhängen lassen.

Eines zeigt den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt auf einem Motorrad mit dem Slogan «Gas geben». Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Mehrdeutigkeit. Zwar sei es möglich, dass die NPD Assoziationen zum Massenmord an den Juden wecken wolle; es sei aber nicht auszuschließen, dass sie damit nur die Beschleunigung politischer Entscheidungen meine.

Das andere Plakat zeigt unter der Überschrift «Guten Heimflug» drei dunkelhäutige oder muslimische Menschen auf einem fliegenden Teppich. Dieses Plakat sei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, die auch für «scharfe und übersteigert formulierte Aussagen» gelte, argumentierten die Richter. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig.

Quelle: dpa

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