DEUTSCHLAND/WELT

21.09.2011 | Berlin
Deutsch-schweizerisches Steuerabkommen umstritten
Kritiker sprechen von «Ablasshandel» und einer «Ohrfeige für den ehrlichen Steuerzahler». Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dennoch an dem Steuerabkommen mit der Schweiz nicht mehr rütteln. Die Regelungen könnten am Ende aber am Länderwiderstand im Bundesrat scheitern.
Das schwarz-gelbe Kabinett billigte trotz Widerstands aus den Bundesländern das umstrittene Abkommen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Das Abkommen regelt die nachträgliche Besteuerung von Milliarden-Schwarzgeldern deutscher Steuerbetrüger bei Schweizer Banken. Auch die künftige Ertragsbesteuerung wird festgelegt.
Das Abkommen soll am späten Nachmittag in Berlin von Finanzminister Schäuble und seiner Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnet werden. SPD und Grüne wollen das Steuerabkommen über den Bundesrat allerdings wieder kippen. In der Länderkammer hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit.

Auch der Bundestag muss zustimmen. Die Opposition und Steuerexperten sprechen mit Blick auf die anonyme und einmalige Nachbesteuerung von Milliarden-Altvermögen von einem «Ablasshandel» und einer «Ohrfeige für alle ehrlichen Steuerzahler». Schäuble will trotz massiver Kritik nicht nachverhandeln. Er ist zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesrat das Abkommen ratifizieren werden.
Belastbare Angaben über die Schwarzgeldguthaben gibt es nicht. Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger zwischen 130 Milliarden und 180 Milliarden Euro illegal in das Alpenland geschleust haben. Teils ist von bis zu 280 Milliarden Euro die Rede. Von den nun erhofften Einnahmen erhält der Bund weniger als die Hälfte, der Rest geht an Länder und Kommunen. Der deutsche Fiskus hatte bisher kaum Möglichkeiten, Steuerbetrüger zu belangen. Die Schweiz wiederum pocht auf das Bankgeheimnis.
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es verpflichtet Schweizer Banken, auf Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Steuerbetrüger hätten damit ihr beiseitegeschafftes Geld anonym legalisiert. Sie können mit Straffreiheit rechnen. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt. Schweizer Behörden müssen im Verdachtsfall aber Auskunft geben.

«Als Zeichen des guten Willens zur Umsetzung des Abkommens» verpflichten sich Schweizer Banken nach früheren Angaben, eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken (aktuell rund 1,64 Milliarden Euro) an Deutschland zu leisten. Die Vorauszahlung wird mit den Einmalzahlungen aus der Nachversteuerung verrechnet.
Von 2013 an sollen Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland. Künftig soll auf in der Schweiz kassierte Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer von gut 26,4 Prozent gezahlt werden. Damit ist eine flächendeckende Besteuerung in der Schweiz gesichert. Auch hier wird das Geld anonym überwiesen. Das Abkommen sieht zudem einfachere Amtshilfe vor. Der Marktzugang für Schweizer Banken wird verbessert.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier kritisierte das Abkommen als Beihilfe zur Steuerhinterziehung. «Es kann nicht sein, dass die Steuerbetrüger anonym bleiben und dass wir uns vertraglich verpflichten, Hinweisen der Strafverfolgung nicht nachzugehen», sagte Steinmeier der Nachrichtenagentur dpa. Er forderte Schäuble zu Nachverhandlungen mit der Regierung in Bern auf.
Schäuble verteidigte in der «Berliner Zeitung» die Regelung. «Mit dem Abkommen können sich Steuerflüchtlinge nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken.» Dies sei ein Riesenschritt. Das gehe aber nicht rückwirkend, weil dies für die Schweiz nicht verhandelbar sei: «Das muss man dann auch mal akzeptieren.»
Quelle: dpa
Fragen & Antworten: Grundzüge des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens
Nach langen Verhandlungen sollte am Mittwochabend in Berlin das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet werden. Im August wurden bereits Grundzüge bekannt. So wird für Kapitalerträge in der Alpenrepublik ab 2013 eine Abgeltungssteuer von gut 26 Prozent fällig. Für die seit Jahrzehnten illegal in die Schweiz geschleusten Gelder ist eine einmalige Nachbesteuerung möglich. Schwarzgeldtäter können so anonym in die Legalität zurückkehren. Der deutsche Fiskus hofft nun auf Milliardenerträge. Fragen und Antworten zum neuen Abkommen:

Warum wurde das neue Steuerabkommen nötig?
Das von Bundesbürgern illegal auf Schweizer Bankkonten geparkte und unversteuerte Milliarden-Vermögen ist Deutschland seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Der deutsche Fiskus hatte keinen Zugriff auf das Geld dieser Steuerbetrüger. Das belastete auch die Beziehungen beider Länder. Die Schweiz wiederum will mit solchen Steuerabkommen - auch mit anderen Ländern - ihr Negativimage loswerden, nicht mehr als Steueroase am Pranger stehen und vermeiden, auf einer Sünderliste der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD zu erscheinen.

Um wieviel deutsches Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geht es?
Keiner weiß genau, wieviel Geld die Deutschen in den vergangenen Jahrzehnten heimlich über die Grenze geschafft haben. Die Schweiz pocht auf ihr Bankgeheimnis. Die Schätzungen schwanken zwischen 100 und 300 Milliarden Euro. Es ist daher auch völlig offen, welche Einnahmen Bund, Länder und Kommunen am Ende haben werden aus einer Besteuerung von altem Schwarzgeld und künftigen Erträgen.

Was haben Berlin und Bern konkret vereinbart?
Es gibt zum einen eine Lösung für das Milliarden-Altvermögen deutscher Schwarzgeldtäter. Anleger können ihr unversteuertes Vermögen bei eidgenössischen Banken nachversteuern - entweder anonym und rückwirkend auf zehn Jahre über eine einmalige pauschale Nachzahlung oder über Offenlegung ihrer Konten. Die Steuersätze bewegen sich zwischen 19 und 34 Prozent. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist weiter ein Weg zurück zur Steuerehrlichkeit.

Was passiert bei einer Nachversteuerung?
Dann wäre das Alt-Vermögen legalisiert. Diese «Erlöschenswirkung» soll aber nach bisherigen Informationen nicht gelten, wenn etwa das Vermögen auf verbrecherische Weise angehäuft wurde oder wenn die deutschen Behörden schon vor Unterzeichnung des Abkommens Vermögenswerte im Visier hatten.

Und wer weiter als Steuerbetrüger unentdeckt bleiben will?
Der müsste sich neue Steueroasen auf der Welt suchen und sein Geld vor Inkrafttreten des Abkommens aus der Schweiz abziehen. Wer erklärt, dass er weder eine pauschale noch eine individuelle Nachversteuerung möchte, muss seine Konten oder Depots schließen.

Welche Einnahmen sind aus der Nachbesteuerung möglich?
«Als Zeichen des guten Willens» leisten Schweizer Banken zumindest eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken (aktuell 1,64 Milliarden Euro). Diese Vorauszahlung wird dann mit späteren Einnahmen, die deutlich höher ausfallen können, verrechnet.

Was gilt für künftige Kapitalerträge deutscher Bankkunden?
Sie sollen in der Schweiz ebenfalls einer Abgeltungssteuer unterliegen. Der Satz entspricht mit 26,375 Prozent der deutschen Abgabe einschließlich «Soli»-Zuschlags. Kapitalerträge werden also gleich stark besteuert. Das Geld wird an Deutschland überwiesen.

Was sagen Kritiker?
Sie monieren, dass sich Schwarzgeld-Täter anonym «reinwaschen» können. Anwälte kritisieren die Altfall-Regelung. Wer nur die Erträge hinterzogen habe, zahle mit der Pauschalsteuer doppelt so viel wie bei einer Selbstanzeige. Diejenigen, die Jahre lang systematisch Schwarzgeld in die Schweiz geschleust haben, kämen mit halb so viel Nachzahlung davon. An andere Stelle war von einem «Himmelsgeschenk» für diejenigen die Rede, die dick Schwarzgeld gemacht haben.

Was halten deutsche Steuerberater von dem geplanten Abkommen?
Der Präsident des Steuerberaterverbandes, Hans-Christoph Seewald, sprach von einer pragmatischen Lösung, die dem deutschen Fiskus ohne großen Aufwand Milliarden einbringen werde. Auch diene sie dem Rechtsfrieden. Im Rahmen einer endgültigen Lösung dürfe der ehrliche Steuerzahler aber nicht der «Dumme» sein.

Werden deutsche Behörden auch künftig Steuersünder-CDs kaufen?
Geht es nach der Deutschen Steuergewerkschaft und einigen Ländern, sollte dies weiter möglich sein. Laut Bundesfinanzministerium soll es mit dem Abkommen aber eine Lösung geben, die den Kauf unnötig mache.




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