DEUTSCHLAND/WELT


28.09.2011 | Berlin
EU-Kommission: 55 Milliarden durch neue Finanzsteuer
Eine neue Steuer auf Finanztransaktionen in der Europäischen Union soll künftig 55 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch Vorschläge für die Steuer. «Dies ist eine Frage der Fairness», sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am Mittwoch vor dem Europaparlament in Straßburg.
Die EU-Staaten hätten seit Beginn der Finanzkrise 4,6 Billionen Euro vor allem als Garantien für den Finanzsektor zur Verfügung gestellt. «Es ist jetzt an der Zeit, dass der Finanzsektor einen Beitrag zur Gesellschaft leistet», sagte Barroso.
Nach dem Willen der Kommission soll die Finanztransaktionssteuer dem EU-Haushalt zugute kommen. Das wird allerdings von zahlreichen EU-Regierungen - darunter der deutschen - strikt abgelehnt. Deutschland und Frankreich sind allerdings ebenso wie andere Staaten für die Steuer. Großbritannien gehört hingegen zu den besonders entschiedenen Gegnern der Steuer.
Quelle: dpa
28.09.2011 | Brüssel
Hintergrund: Eckpunkte der neuen Finanztransaktionssteuer
Die EU-Kommission will eine Finanztransaktionssteuer für die Europäische Union, die jährlich 55 Milliarden Euro einbringen könnte. Folgende Eckpunkte sieht der Vorschlag der Kommission vor:

- Die Steuer soll einheitlich in der gesamten EU gelten, um die Gefahr der Verlagerung von Transaktionen zu reduzieren. Die EU will Mindeststeuersätze festlegen, die von den nationalen Regierungen jedoch überschritten werden dürfen.
- Grundsätzlich sollen alle Finanztransaktionen erfasst werden. Die Emissionsmärkte (Primärmärkte) von Anleihen und Währungen sollen jedoch nicht besteuert werden, um die Kapitalbeschaffung von Regierungen und Unternehmen nicht zu erschweren.
- Innerhalb der EU soll die Steuer dort erhoben werden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Wird das Geschäft in Nicht-EU-Ländern ohne Transaktionssteuer abgewickelt, fällt die Steuer in dem EU-Land an, in dem das handelnde Unternehmen seinen Sitz hat.
- Konsumentenverträge - beispielsweise Versicherungen, Hypotheken, Kredite - fallen nicht unter die neue Steuer.
- Für die Zahlung der Steuer sollen grundsätzlich die Finanzunternehmen verantwortlich sein. Einzelpersonen sollen aber in bestimmten Fällen herangezogen werden können.




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