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DEUTSCHLAND/WELT

 

27.12.2011 | Hannover

Verfassungsjurist rät Wulff zur Selbstanzeige

Ein hannoverscher Verfassungsjurist hat Bundespräsident Christian Wulff in seiner Kreditaffäre zur Selbstanzeige beim Staatsgerichtshof in Niedersachsen geraten.

Eine Überprüfung der Vorgänge durch das höchste niedersächsische Verfassungsgericht könne für Wulff eine geeigneter Weg sein, um alle gegen ihn geäußerten Vorwürfe klären zu lassen, sagte der Juraprofessor Jörg-Detlef Kühne der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung»..

Eine Selbstanzeige könne für Wulff ein «Selbstreinigungsverfahren» sein, sagte der Verfassungsjurist. Nach Artikel 40 der niedersächsischen Landesverfassung können Mitglieder der Regierung Vorwürfe eines Verfassungs- oder Gesetzesverstoßes vom Staatsgerichtshof in Bückeburg überprüfen lassen. Dies gilt auch für ehemalige Regierungsmitglieder. Einen möglichen Verstoß gegen Gesetze hat Wulff aber bislang nicht eingeräumt.

Der Bundespräsident steht in der Kritik, weil er als niedersächsischer Ministerpräsident von der Frau des befreundeten Unternehmers Egon Geerkens einen 500 000-Euro-Kredit für den Kauf eines Privathauses aufnahm, diesen 2010 auf eine Anfrage im Landtag aber unerwähnt ließ. Auch die große Nähe Wulffs zu anderen Unternehmergrößen ist umstritten.

Quelle: dpa

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