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DEUTSCHLAND/WELT

 

07.05.2009

07.05.2009|Frankfurt/Main (dpa)

Bund hält 47,31 Prozent an Hypo Real Estate  

Der Bund hat sich mit seinem Übernahmeangebot für den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate 47,31 Prozent der Anteile gesichert. Auf der Hauptversammlung am 2. Juni solle eine Kapitalerhöhung beschlossen werden.

Das teilte der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) am Donnerstag in Frankfurt mit. «Dies stärkt die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft nachhaltig und treibt die erforderliche Restrukturierung zügig voran», hieß es. Die erste Verstaatlichung einer Bank in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht damit unmittelbar bevor.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist mit der Akzeptanz des Übernahmeangebots zufrieden. «Ich freue mich über dieses Ergebnis. Damit kann der Bund die geplante Übernahme der HRE auf aktienrechtlichem Wege fortsetzen», erklärte Steinbrück am Donnerstag in Berlin. «Nur durch die vollständige staatliche Übernahme können der Fortbestand der HRE gesichert und die Interessen der deutschen Steuerzahler gewahrt werden.»

Der SoFFin plant den vollständigen Erwerb der HRE. Die Annahmefrist solle nicht verlängert werden, hieß es. Zunächst will der SoFFin das Grundkapital erhöhen. Die neuen Aktien sollen zum Nennwert ausgegeben werden und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausschließlich vom Fonds gezeichnet werden. So will der SoFFin auf eine Kapital- und Stimmenmehrheit von 90 Prozent an der HRE kommen, die einen Zwangsausschluss («Squeeze Out») der verbliebenen Aktionäre ermöglicht. «Der Fonds geht davon aus, dass der Preis in diesem Verfahren nicht über dem Angebotspreis von 1,39 Euro pro Aktie liegen wird», hieß es.

Die HRE war im Zuge der Finanzkrise in eine existenzielle Notlage geraten und wird nur über Kapitalhilfen und Garantien über 102 Milliarden Euro am Leben gehalten. US-Großaktionär J.C. Flowers hatte angekündigt, das Kaufangebot des Bundes nicht anzunehmen. Er und Anleger-Anwälte prüfen eine Klage gegen eine mögliche Enteignung.

 

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