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DEUTSCHLAND/WELT

 

28.05.2009

28.05.2009 | Berlin (dpa)

Regierung: Härtere Strafen für Terrorausbildung

 

Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, kann künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition und gegen den geschlossenen Widerstand der Opposition ein Gesetz, das die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Taten mit Strafen belegt. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen. Dort könnten allerdings die in den Ländern mitregierenden kleinen Parteien eine Verabschiedung verhindern.

Das Gesetz war Teil eines ganzen Pakets von Strafgesetzen. «Mit den fünf Gesetzen, die wir heute hier im Deutschen Bundestag beschließen, vollenden wir das strafrechtliche Arbeitsprogramm der großen Koalition», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, sagte, die Koalitionsvereinbarung in diesem Bereich sei «mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks abgearbeitet» worden.

Beschlossen hat der Bundestag auch eine neue Kronzeugenregelung, nachdem die alte 1999 ausgelaufen war. Ein Kronzeuge kann einen Strafrabatt erhalten, wird aber nicht straffrei ausgehen. Per Gesetz zugelassen werden Absprachen in Strafverfahren. Damit soll eine jahrzehntelange Praxis in den Gerichtssälen auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft wird von 11 Euro pro Tag auf 25 Euro erhöht. Ferner erhalten Untersuchungshäftlinge mehr Rechte.

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