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DEUTSCHLAND/WELT

 

10.06.2009

10.06.2009 | Karlsruhe (dpa)

Privatkassen scheitern mit Klagen in Karlsruhe

 

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen weiterhin ebenso günstige Tarife wie gesetzliche Kassen auch für Ältere anbieten. Vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten sie am Mittwoch mit Verfassungsbeschwerden gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform.

 

Die Karlsruher Richter bestätigten das Reformwerk von 2007, das die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht nimmt und für mehr Wettbewerb sorgen soll. Bei der Schaffung von bezahlbarem Versicherungsschutz für gesetzlich wie privat Versicherte könne sich der Gesetzgeber auch auf das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz berufen, befanden die Karlsruher Richter. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei nicht verletzt.

 

Die Klagen von fünf Versicherungen sowie dreier privat versicherter Bürger wies der Erste Senat ab. Insgesamt hatten 29 Unternehmen geklagt - fast die gesamte Branche. Allerdings habe der Gesetzgeber die Pflicht, die künftige Entwicklung der PKV zu beobachten. Insgesamt sind knapp 8,6 Millionen Menschen privat versichert. Davon sind mehr als die Hälfte Beamte.

Die Privatkassen hatten sich unter anderem gegen den seit Jahresanfang geltenden Basistarif gewandt. Nach den Worten des Gerichts ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für durchschnittliche PKV-Kunden nicht sonderlich attraktiv, weshalb der befürchtete massenhafte Wechsel nicht zu erwarten sei. Der Senat stützte sich dabei unter anderem auf die Angaben des damaligen «Wirtschaftsweisen» Bert Rürup in der Anhörung im Dezember.

 

Zwar greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Unternehmen ein. «Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. (Az: 1 BvR 706/08, 814/08, 819/08, 832/08 u.837/908 v. 10. Juni 2009)

Auch gegen die neu geschaffene Möglichkeit für privat Versicherte, einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere Kasse mitzunehmen, hat der Erste Senat keine Einwände. Damit verfolgten die Reformer das legitime Ziel, den Kunden den Wechsel zu erleichtern und damit «im Markt der privaten Krankenversicherungen einen funktionierenden Wettbewerb herzustellen», heißt es in dem Urteil. Weil der Kunde früher die - teilweise beträchtlichen - Rückstellungen bei Kündigung eingebüßt habe, sei ein Wechsel ab einem gewissen Alter bisher «praktisch unmöglich» gewesen.

 

Die höhere Hürde für PKV-Neukunden ist dem Urteil zufolge ebenfalls verfassungsgemäß. Danach können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst von mehr als 48 150 Euro nicht mehr sofort, sondern erst nach drei Jahren privat versichern. Dies sei den Betroffenen schon deshalb zumutbar, weil viele von ihnen davor zum Beispiel über die Familienmitversicherung vom Solidarsystem der gesetzlichen Kassen profitiert hätten, so das Gericht. Das damit verfolgte Ziel, damit die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Kassen zu stabilisieren, diene einem «überragend wichtigen Gemeinwohlbelang». In diesem Punkt stimmten aber drei der acht Richter gegen die Senatsmehrheit.


 

Hintergrund: Die Kritikpunkte der PKV

 

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit ihren Klagen gegen zentrale Vorschriften der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Kritikpunkte:

BASISTARIF: Seit Jahresbeginn müssen die Privaten einen Basistarif anbieten, der sich im Leistungsumfang an den gesetzlichen Kassen orientiert und deren Höchstbeitrag nicht überschreiten darf. Er steht nicht nur Neukunden, sondern bis Mitte 2009 auch PKV-Versicherten offen.

 

ALTERSRÜCKSTELLUNGEN: Der Versicherte kann Altersrückstellungen, mit denen die Beiträge im Alter bezahlbar gehalten werden sollen, künftig bei einem Wechsel zur Konkurrenz wie eine Art Sparguthaben mitnehmen. Das war bisher nicht möglich.

 

DREI-JAHRES-REGEL: Zur PKV wechseln darf nur, wer drei Jahre hintereinander die Jahresarbeitsentgelt-Grenze von derzeit 48 150 Euro überschritten hat. Damit sollen junge und gesunde Versicherte länger in den gesetzlichen Kassen gehalten werden.

 

WAHLTARIFE: Die gesetzlichen Kassen können nun auch Wahltarife anbieten, beispielsweise Hausarzt- oder Selbstbehalttarife. Die PKV sehen damit einen Eingriff in ihr Geschäftsfeld.

 

BUNDESZUSCHUSS: Die gesetzlichen Kassen erhalten zur Finanzierung «versicherungsfremder Leistungen» einen Zuschuss, der schrittweise auf zuletzt 14 Milliarden Euro steigen wird. Die PKV beklagen, dass damit auch die beitragsfreie Kindermitversicherung finanziert wird.


 

DGB: Urteil macht Hoffnung auf Bürgerversicherung

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die gesetzlichen Krankenkassen haben das Scheitern der privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßt.

 

Dies mache Hoffnung für eine Bürgerversicherung unter Einbeziehung aller Versicherten, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin. «Die nächste Gesundheitsreform muss dazu genutzt werden, die PKV mit in den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen.»

 

Die Vorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, forderte weitere Reformen. «Nach wie vor bleibt es dabei, dass Wechsler in die GKV ihre Altersrückstellungen nicht mitnehmen können», kritisierte sie. Laut Urteil müssen Privatkassen ihren Versicherten die Rückstellungen bei einem Wechsel in den Basistarif auf GKV-Niveau auch einer anderen Privatversicherung weitgehend mitgeben.

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