DEUTSCHLAND/WELT
11.06.2009

11.06.2009 | Berlin (dpa)
Schiedskommission stellt 2090 Arzt-Fehler fest
Ungeachtet aller Anstrengungen für mehr Sicherheit in der Medizin haben Ärzte im vergangenen Jahr bei der Behandlung von Patienten in 2090 Fällen Fehler gemacht.
1695 Mal führten diese Behandlungsfehler nach Feststellung von Gutachtern der Ärztekammern zu Schäden und zu Ansprüchen auf Schadenersatz, berichtete die Bundesärztekammer am Donnerstag in Berlin. Dies entsprach in etwa dem Niveau des Vorjahres. Gut zwei Drittel der Fehler passierten erneut in Krankenhäusern.
Die meisten Fehler gab es bei der Implantation von künstlichen Hüft- und Kniegelenken sowie bei der Behandlung von Brustkrebs und Knochenbrüchen. Die Zahl der Patientenbeschwerden bei den Gutachterstellen der Kammern stieg 2008 gegenüber dem Vorjahr von 10 432 auf 10 967 an, also um etwa fünf Prozent. Insgesamt beschwerten sich schätzungsweise 40 000 Patienten bei Kammern, Gerichten, Versicherungen und Krankenkassen. Verbraucherschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer ärztlicher Fehler aus.

Nach Ansicht des Mediziners Marcus Rall könnte mit mehr Notfallübungen an «Patienten-Puppen» die Zahl der lebensgefährlichen Arztfehler auf einen Bruchteil gesenkt werden. «Oft handelt es sich um banale und vermeidbare Fehler mit dramatischen Folgen für die Patienten», sagte der Leiter des Tübinger Patientensicherheits- und Simulationszentrums (TüPASS) der Deutschen Presse-Agentur dpa. In Mainz beginnt heute ein Kongress für medizinische Simulationstechnik mit mehreren hundert Fachleuten. In Berlin informiert die Deutsche Ärzteschaft über Fehlerhäufigkeiten und -ursachen in der Medizin.
«Wie Piloten den Extremfall eines Triebwerkausfalls vorher üben, müssen auch Ärzte seltene Fälle an Simulatoren trainieren, damit die Übung nicht erst am Patienten stattfindet», forderte Rall. Etwa 70 Prozent der Ursachen von Fehlern liegen nach seiner Einschätzung beim Menschen. Lange habe in der Medizin das Bild von Ärzten als «Götter in weiß» vorgeherrscht, die keine Fehler machten. Das neue Bewusstsein und die Vorteile von Simulationstrainings setzten sich jedoch erst langsam durch.
«Die Trainingsbedingungen sind einem echten Patienten sehr realistisch nachempfunden», erklärte der Notarzt. So verfügten moderne Simulatoren über Puls, Atmung und Blutdruck und funktionierende Augen, deren Pupillen auf Licht reagierten. Ein integrierter Computer steuert laut Rall die Vorgänge, Sensoren registrieren die Behandlungsweise und können auf Medikamente reagieren.
Zu den neuen Entwicklungen zähle ein Neugeborenen-Simulator, über den sein Zentrum seit wenigen Monaten als erste Einrichtung in Deutschland verfüge. «Notfälle bei Säuglingen treten vergleichsweise selten auf, daher fehlt es dem medizinischen Personal häufig an Praxis und sie stehen unter besonders hohem psychischen Stress. Dazu kommt der ungewohnte Umgang mit Geräten in Kindergröße», erläuterte Rall. «Da hängt es an wenigen Minuten, in denen sich entscheidet, ob ein Kind beispielsweise einen Hirnschaden zurückbehält oder nicht.»
Neben dem Trainieren komplexer Behandlungsabfolgen fördere die Simulation die Teamarbeit und helfe beim Krisenmanagement und beim Entscheiden. «Diese Qualifikationen lernt ein Mediziner bei seiner Ausbildung in unserem Gesundheitssystem nicht», kritisierte Rall. Natürlich seien Simulatoren nicht Menschen gleichzusetzen. «Aber wenn das Teamtraining flächendeckend in Deutschland zum Einsatz käme, dann wäre das eine Revolution und es gäbe Tausende unnötig geschädigte Patienten weniger.»
www.medizin.uni-tuebingen.de/psz/
11.06.2009 | Hamburg (dpa)
Spektakuläre ärztliche Kunstfehler
Bei jährlich etwa 17 Millionen Behandlungen in deutschen Kliniken kommt es immer wieder zu oft folgenreichen Fehlern. Einige aufsehenerregende Fälle:

VERWECHSELT: Eine 78-Jährige wird im März 2008 im Krankenhaus Münchberg (Bayern) das Oper einer Verwechslung am OP-Tisch. Statt der erforderlichen Operation am Bein wird der Frau fälschlicherweise ein künstlicher Darmausgang gelegt.
MANGELNDE HYGIENE: Ein vorbestrafter Schönheitschirurg wird im Dezember 2005 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der Mann Frauen bei Brustvergrößerungen und Fettabsaugungen nicht kunstgerecht und mit mangelnder Hygiene operierte. Einer Patientin schnitt er auf dem Wohnzimmerboden in die Brust, um Eiter zu entfernen. Nach dem Tod einer Patientin war der Arzt zuvor bereits vom Amtsgericht Wernigerode zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach der Haftentlassung verlegte er seine Praxis nach Nürnberg.
ÜBERSEHENE INFEKTION: Das Landgericht Bielefeld spricht einem früheren Jugendfußballer nach einem Kunstfehler 1,36 Millionen Euro Schadenersatz zu. Er hatte eine Klinik auf entgangene Einnahmen als Profispieler verklagt. Der damals 18-Jährige hatte 1993 einen Meniskusabriss und einen Kreuzbandriss erlitten. Eine Infektion im Knie behandelten die Ärzte zu spät. Das Gericht wertete das als groben Behandlungsfehler.
MISSLUNGENE HERZ-OP: Sechs Jahre nach dem Tod einer Patientin wird ein 67 Jahre alter Klinikbesitzer aus Straubing (Bayern) im März 2005 wegen Totschlags und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Bei der Herz-OP einer 55-Jährigen wurde eine Schlagader verletzt. Obwohl der Chefarzt Komplikationen bemerkte, ließ er die lebensgefährlich Verletzte erst nach sechs Stunden in eine größere Klinik bringen. Grund für die Verzögerung waren laut Landgericht Regensburg persönliche Differenzen mit einer nahe gelegenen Konkurrenz-Klinik.
ZU SPÄTER KAISERSCHNITT: Die Eltern eines Kindes, das durch einen Kunstfehler behindert zur Welt gekommen ist, erhalten 400 000 Euro Schmerzensgeld. Das sieht ein im Januar 2003 vor dem Landgericht Hannover geschlossener Vergleich vor. Der Junge wurde in der Klinik in Hannover zu spät per Kaiserschnitt geboren. Er ist seither taub, blind, spastisch gelähmt, kann nicht sprechen und muss künstlich ernährt werden.
VERGESSENES OPERATIONSBESTECK: Ein Chefarzt am Krankenhaus Radolfzell (Baden-Württemberg) vergisst ein Operationsbesteck im Bauch einer Patientin. Das 30 Zentimeter lange Instrument wird erst neun Monate später auf einer Röntgenaufnahme entdeckt. Der Mediziner wird 1999 für seinen Fehler zu einer Geldstrafe von 24 000 Mark (rund 12 300 Euro) verurteilt.




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