DEUTSCHLAND/WELT
12.06.2009

12.06.2009 | Berlin (dpa)
Mehr Geld für Rentner - 25 Gesetze verabschiedet
In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am Freitag 25 Gesetze verabschiedet. Am wichtigsten war dabei eine Verfassungsänderung, die Bund und Länder künftig
hindern soll, weitere Schulden zu machen. Gegen mehrere Vorhaben des Bundes legten die Länder Einspruch ein oder schickten die Gesetze in den Vermittlungsausschuss. Die wichtigsten Beschlüsse:
RENTE: Nach jahrelanger Durststrecke gibt es für die rund 20 Millionen Rentner deutlich mehr Geld. Ihre Renten steigen zum 1. Juli so stark wie seit über zehn Jahren nicht mehr: Im Westen um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent.
BANKEN: Nach der Schieflage vieler Banken sollen die deutschen Sicherungssysteme für Einlagen von Bankkunden krisenfester werden. Ab dem 30. Juni wird die Mindestdeckung für Einlagen von 20 000 auf 50 000 Euro und vom 31. Dezember 2010 an auf 100 000 Euro angehoben. Die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers von zehn Prozent wird abgeschafft.
ABWRACKPRÄMIE: Für die Abwrackprämie zur Ankurbelung des Auto-Absatzes stehen nach der Zustimmung des Bundesrates künftig 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Wegen der enormen Nachfrage hatte die große Koalition beschlossen, die Prämie zum Kauf unmweltfreundlicher Neuwagen bis Ende 2009 zu verlängern und die dafür veranschlagten Fördermittel um weitere 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro anzuheben.

JUGENDSCHUTZ: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Wer beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, muss künftig auf Verlangen des Arbeitgebers ein «erweitertes Führungszeugnis» vorlegen, das auch über geringfügigere Sexualdelikte Auskunft gibt, die bislang nicht festgehalten wurden.
DATENSCHUTZ: Auskunfteien müssen künftig offenlegen, nach welchen Maßstäben sie die Kreditwürdigkeit von Konsumenten beurteilen. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gilt ab 1. April 2010 und betrifft das sogenannte Scoring. Mit diesem mathematischen Verfahren wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden nicht bezahlen könnte.
JUSTIZ: Nach Scheidungen soll das Vermögen der Eheleute gerechter aufgeteilt werden. Der geänderte Zugewinnausgleich - von dem Eheverträge nicht betroffen sind - hält an dem Grundsatz fest, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird. Eingebrachte Schulden werden nicht mehr verrechnet.
SOZIALES: Die Neuregelung für Spätabtreibungen kann in Kraft treten. Ärzte müssen auch bei Abtreibungen ab der 13. Woche eine Beratung anbieten, die die Schwangere allerdings ablehnen kann. Zwischen Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis muss eine dreitägige Bedenkfrist liegen.
LEBENSMITTEL: Die Verbraucher sollen besser vor Gammelfleisch geschützt werden. Nach den jetzt beschlossenen Strafverschärfungen steigen die Bußgelder von 20 000 Euro auf 50 000 Euro. Zudem müssen die Unternehmer den Behörden künftig «schwarze Schafe» melden.
TIERE: Die Regeln für Tierseuchen sollen nach dem Willen des Bundesrates verschärft werden. Die Länderkammer stimmte aber auch für mehrere Änderungen, um die Pläne abzumildern. Einen flächendeckenden Tuberkulose-Test für Kühe soll es nicht geben.
INTERNET: Der Weg zum schnellen Internet-Ausbau auf dem Land ist frei. Nachdem sich Bund und Länder über die Kostenverteilung geeinigt haben, soll bis Ende 2010 schnelles Surfen in ganz Deutschland möglich sein.
ENERGIE: Der Bundesrat hat die vom Bundestag geforderte Senkung des Biosprit-Anteils im Benzin überraschend erneut zurückgewiesen. Er widersprach damit den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses. Der Bundestag kann diesen Beschluss allerdings überstimmen. Der Bundesrat will auf eine rückwirkende Senkung des Biokraftstoff-Anteils bei der Beimischung zu fossilem Sprit von 6,25 auf 5,25 Prozent für dieses Jahr verzichten.
INNERE SICHERHEIT: Der seit Jahren geplante bundesweite digitale Polizeifunk muss eine neue Hürde überwinden. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an. Bund und Länder streiten sich über die Zertifizierung von Endgeräten. Dieses Verfahren soll einen einheitlichen Standard sicherstellen.
HILFSORGANISATIONEN: Den Ländern gehen die vom Bund geplanten neuen Befugnisse für das Technische Hilfswerks (THW) zu weit. Der Bundesrat schickte das vom Bundestag bereits beschlossene, aber zustimmungspflichtige Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz räumt dem THW bei der Bekämpfung von Katastrophen, Notständen und Unglücksfällen neue Kompetenzen ein. Die Länder sehen darin einen Eingriff in ihre originären Befugnisse zur Gefahrenabwehr.
SOZIALES: Die finanziellen Hilfen für Contergan-Opfer werden noch einmal aufgestockt. Die Opfer können nun über einen Zeitraum von 25 Jahren eine jährliche Zusatzzahlung von bis zu 4000 Euro beanspruchen - gestaffelt nach der Schwere ihrer Behinderung.




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