DEUTSCHLAND/WELT
23.06.2009

23.06.2009 | Karlsruhe (dpa)
BGH: Schüler dürfen Lehrer weiter benoten
Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet über das Portal spickmich.de benoten. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag in Karlsruhe die Revision einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zurück. Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal bewertet worden; im Unterrichtsfach Deutsch erhielt sie die Note 4,3. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen. Das Urteil hat keine grundsätzliche Bedeutung auch für andere Bewertungsportale im Internet. Es handele sich «durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten», betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.
spickmich-Geschäftsführer Manuel Weisbrod sieht in dem Urteil dennoch eine «Richtungsentscheidung, wie die Justiz mit den neuen Medien umgeht». Und: «Es ist ein toller Tag für Deutschlands Schulen und ein super Tag für die Meinungsfreiheit», meinte er.
Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie «fachlich kompetent», «gut vorbereitet», «menschlich», «motiviert» oder gar «cool und witzig» sind.

Das ging der Lehrerin zu weit; sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Niederlagen in den unteren Instanzen unterlag sie nun auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.
Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen. Der Einzelne genieße dabei grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre, so der BGH. Konkrete Beeinträchtigungen habe die Klägerin nicht geltend gemacht. Auch seien die Äußerungen weder schmähend noch beleidigend. Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt (AZ: VI ZR 196/08 - Urteil vom 23. Juni 2009).
Bei der mündlichen Verhandlung, zu der die Lehrerin nicht erschienen war, hatte deren Anwältin Cornelie von Gierke zuvor eine fehlende «Waffengleichheit» beklagt. Über Lehrer könnten anonym Behauptungen verbreitet werden, gegen die sich Pädagogen praktisch nicht wehren könnten. Sie hatte auch auf die Gefahr der Manipulation verwiesen: die angebliche Schülerumfrage könnte die Meinung eines einzigen Schülers sein; in dem Fall hätten nur vier Schüler zur Bewertung 4,3 beigetragen.
Der Anwalt der drei vor Gericht erschienenen spickmich-Geschäftsführer sah die «Waffengleichheit» zwischen Schülern und Lehrern hingegen erst durch das Portal hergestellt. Angesichts von angedrohten Schulausschlüssen in verschiedenen Städten für den Fall, dass sich Schüler an dem Portal beteiligen, sei die Anonymität «sachgerecht». Auch könnten Lehrer als «Interessierte» ihre Meinung sagen. «Hier fehlt etwas die Souveränität beim Umgang mit Schülerkritik», sagte der Anwalt am Rande der Verhandlung.
Noten für alles: Bewertungsportale im Internet
Bewertungsportale im Internet boomen - von Ärzten und Handwerkern über Spielplätze, Restaurants und Hotels bis hin zu DVD-Playern und Kameras können Nutzer alles beurteilen. Allerdings ist die Notengebung wie bei dem Schülerportal spickmich.de nicht selten umstritten. Eine Übersicht der wichtigsten Angebote.
Reisen
Wenn es um die Wahl des Hotels geht, sind Seiten wie HolidayCheck.de, Tripadvisor.de oder Hotel.de für viele Urlauber zum wichtigen Gradmesser geworden. Kritik entzündet sich daran, dass einige Betreiber bei Buchung von den Reiseveranstaltern Provisionen erhalten und damit nicht unabhängig sind. Zudem sind Manipulationen nicht ausgeschlossen - etwa durch konkurrierende Hoteliers. Die Betreiber betonen, dass sie die Bewertungen überprüfen.
Restaurants
Auf Portalen wie Restaurant-Kritik.de oder Qype.de müssen sich tausende von Köchen dem Urteil der Esser stellen. Die Betreiber sehen sich als basisdemokratische Alternative zu Gault Millau und Co, Kritiker halten die Bewertungen für zu oberflächlich.
Arztbewertungen
Auf Portalen wie DocInsider.de, Jameda.de oder Helpster.de können Patienten berichten, ob sie mit der Behandlung zufrieden sind und wie lange sie auf einen Termin warten mussten. Ärztevertreter kritisieren, dass Laien die medizinische Heilkunst nicht seriös beurteilen könnten. Auch «weiche Faktoren» wie die Freundlichkeit des Mediziners spielten eine wichtige Rolle bei der Genesung, halten die Betreiber dagegen. Der AOK-Bundesverband hat kürzlich eine eigene Ärzte-Bewertungsseite angekündigt.
Produkte
Test-Portale wie Ciao.de und Dooyoo.de werben damit, Nutzern «Kaufberatung» zu bieten - bei Elektroartikeln und Autos, aber auch Kosmetik. Das Online-Versandhaus Amazon, bekanntgeworden mit dem Verkauf von Büchern, bittet seine Kunden ebenfalls um Rezensionen. Studien zeigen, dass viele Käufer diese Urteile hilfreich finden. Angesichts der Anonymität sind Manipulationen allerdings auch hier nicht ausgeschlossen.




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