DEUTSCHLAND/WELT
29.06.2009

29.06.2009 | Berlin (dpa)
SPD-Spitze: Kein Koalitionsbruch wegen Wahlrecht
Im Streit über eine Änderung des Wahlrechts will die SPD kurz vor Ende der Wahlperiode keinen Koalitionsbruch mit der Union in Kauf nehmen. Die Sozialdemokraten seien «selbstverständlich vertrags- und koalitionstreu», verlautete am Montag aus der SPD-Spitze.
Allerdings müsse die Union erklären, warum sie das Risiko eingehen wolle, ein vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuftes Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl anzuwenden. Dies könne zur Belastung für die Demokratie werden, hieß es aus der SPD weiter.
Die Grünen appellierten dagegen an die SPD, ihren Antrag zur Änderung des Wahlrechts am Freitag im Bundestag zuzustimmen. «Verfassungswidrige Gesetze müssen geändert werden, und zwar jetzt und nicht später», sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Montag im Bayerischen Rundfunk. Der Widerstand der Union dürfe für die Sozialdemokraten kein Hindernis sein.
Der Grünen-Vorstoß, den auch die Linkspartei mittragen will, schließt Überhangmandate bei Wahlen weitgehend aus. Solche Mandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zufallen. Die Karlsruher Richter hatten vor einem Jahr die bisherige Praxis bei den Überhangmandaten als verfassungswidrig erklärt, dem Parlament für die Änderung aber eine Frist bis Mitte 2011 gelassen.
Nach Ansicht von SPD, Grünen, Linken und auch einzelnen Unionspolitikern wie Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) sollte die Neuregelung bereits vor der Wahl am 27. September vorgenommen werden. Bei einem knappen Ausgang drohe sonst möglicherweise eine Regierungsbildung mit «verfassungswidrigem Anstrich», argumentieren die Sozialdemokraten. Unter Hinweis auf das Gerichtsurteil lehnt die Union jedoch eine Änderung noch in dieser Wahlperiode ab. Nach Ansicht von Experten profitiert insbesondere die Union von der jetzigen Praxis.
SPD, Grüne und Linke verfügen im Plenum zusammen über eine Mehrheit. Im Koalitionsvertrag ist ein gemeinsames Abstimmungsverhalten von Union und SPD im Parlament festgelegt. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, hatte nicht ausgeschlossen, dass seine Fraktion für den Grünen-Antrag stimmen könne. Er hege «große Sympathien» für das Vorhaben, sagte er der «Frankfurter Rundschau».
Stichwort: Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist die Möglichkeit, bei der Wahl die Stimme abzugeben. Dieses Recht haben bei der Bundestagswahl alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate in der Bundesrepublik wohnen.
Auch Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben, können unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter Betreuung stehen, auf Grund eines Strafurteils in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen sind oder denen das Wahlrecht aberkannt worden ist. Bis 1972 durfte erst vom 21. Lebensjahr an gewählt werden. Das Frauenwahlrecht war eine Errungenschaft der November-Revolution von 1918.
Dagegen ist das passive Wahlrecht das Möglichkeit jedes Bürgers, sich zur Wahl zu stellen. Voraussetzung ist auch hier die Vollendung des 18. Lebensjahres und der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr. Bis 1972 mussten die Kandidaten sogar 25 Jahre alt sein, um sich dem Votum der Wähler zu stellen.
Altersgrenzen für Staatsämter kennt das Grundgesetz nicht. Die einzige Ausnahme: Der Bundespräsident muss mehr als 40 Jahre alt sein.




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