DEUTSCHLAND/WELT
30.06.2009

30.06.2009 | Karlsruhe (dpa)
Karlsruhe stoppt vorerst Lissabon-Ratifizierung
Deutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren. Zwar ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, müssen aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, heißt es in dem Urteil.
Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden. «Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung», sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Damit hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. «Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird», sagte Voßkuhle. Bundespräsident Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.
Die Hürden für den Lissabon-Vertrag
Der Vertrag von Lissabon muss von allen 27 EU- Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, damit er 2010 in Kraft treten kann. Dafür gibt es noch einige Hürden:
- Deutschland darf den EU-Reformvertrag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst nicht ratifizieren. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, müssen zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.
- Die Iren sollen im Oktober in einem Referendum erneut über den Vertrag abstimmen. Im Juni 2008 hatten 53,4 Prozent der Wähler die EU-Reform abgelehnt. Mit einer Reihe von Zugeständnissen an die irische Regierung machten die EU-Staaten den Weg für eine erneute Volksabstimmung frei.
- Der als EU-kritisch bekannte tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus hat das Abkommen noch nicht unterschrieben. Klaus hat mehrfach betont, er werde allenfalls darüber nachdenken, den Vertrag zu ratifizieren, wenn die Iren bei einer neuen Volksabstimmung mit Ja stimmen.
- Auch Polens Staatspräsident Lech Kaczynski muss den Vertrag noch unterzeichnen. Kaczynski gehört zum EU-skeptischen Lager. Er will seine Zustimmung erst nach einem Ja Irlands geben.
Der Lissabon-Vertrag: neue Regeln für EU
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union (EU) im Dezember 2007 neue Regeln für die Zusammenarbeit der 27 Mitgliedsstaaten vereinbart. Damit sollen die Entscheidungsprozesse vereinfacht werden.
Der Ministerrat fasst von 2014 an seine Beschlüsse mit einer sogenannten doppelten Mehrheit, die 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der europäischen Bevölkerung ausmacht. Deutschland erhält so mehr Gewicht. Erstmals soll es auch einen Präsidenten des Rats geben, der dann zweieinhalb Jahre amtiert.
Die Zahl der EU-Kommissare wird reduziert, aus ihren Reihen wird ein «Hoher Vertreter» als eine Art EU-Außenminister bestellt. Das Europaparlament erhält deutlich mehr Kompetenzen als Gesetzgeber und wählt künftig den Kommissionspräsidenten.
Die geplante Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU birgt Zündstoff. Kritiker befürchten, dass die EU immer mehr Kompetenzen an sich zieht und dadurch die einzelstaatliche Souveränität einschränkt.
Der Lissabon-Vertrag soll 2010 in Kraft treten, muss vorher aber von allen 27 Mitgliedsländern ratifiziert werden.




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